Grundrechtsausgestaltung
Grundrechtsausgestaltung bezeichnet gesetzliche Regeln, die Inhalt, Voraussetzungen und Verfahren eines grundrechtlich geschützten Rechtsinstituts näher bestimmen, ohne notwendig einen klassischen Eingriff darzustellen. Manche Freiheiten können praktisch erst durch eine rechtliche Ordnung wirksam ausgeübt werden. Der Gesetzgeber besitzt dabei Gestaltungsspielraum, darf aber Schutzrichtung, Kernbestand und freiheitliche Funktion des Grundrechts nicht aushöhlen oder eine belastende Maßnahme lediglich als…