Verfassungsrecht

  • Grundrechtsgleiche Rechte

    Grundrechtsgleiche Rechte sind verfassungsrechtliche subjektive Rechte, die außerhalb des Grundrechtskatalogs der Art. 1 bis 19 GG stehen, aber mit der Verfassungsbeschwerde wie Grundrechte verteidigt werden können. § 90 BVerfGG nennt insbesondere Widerstandsrecht, staatsbürgerliche Gleichheit, Wahlrecht, Zugang zu öffentlichen Ämtern, gesetzlichen Richter, rechtliches Gehör sowie bestimmte strafprozessuale Garantien. Sie binden die öffentliche Gewalt und schützen den…

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    Gesetzgeberisches Unterlassen

    Gesetzgeberisches Unterlassen bezeichnet das Ausbleiben einer verfassungsrechtlich gebotenen gesetzlichen Regelung oder die unzureichende Nachbesserung einer bestehenden Norm. Das Grundgesetz überlässt dem Gesetzgeber zwar regelmäßig einen weiten Gestaltungsspielraum. Eine Pflicht zum Tätigwerden kann sich jedoch aus Grundrechten, Gleichheitssatz, Schutzpflichten oder ausdrücklichen Regelungsaufträgen ergeben. Verfassungswidrig wird Untätigkeit erst, wenn die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen eindeutig unterschritten sind. Voraussetzungen Eine…

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    Staatsvertrag zwischen Ländern

    Staatsvertrag zwischen Ländern ist eine verbindliche öffentlich-rechtliche Vereinbarung, mit der Bundesländer gemeinsame Angelegenheiten regeln. Er dient vor allem der Rechtsvereinheitlichung oder gemeinsamen Aufgabenerfüllung in Bereichen der Länderzuständigkeit. Soweit der Vertrag Gegenstände betrifft, die nach Landesrecht durch Gesetz zu regeln sind, bedarf er der Zustimmung der beteiligten Landesparlamente. Der Staatsvertrag darf die Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht…

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    Funktionsvorbehalt

    Funktionsvorbehalt ist die verfassungsrechtliche Regel, nach der die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe grundsätzlich Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen ist, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Art. 33 Absatz 4 GG sichert damit den Berufsbeamten als Regelfall für dauerhafte hoheitliche Kernaufgaben. Abweichungen sind möglich, benötigen aber einen sachlichen Grund und dürfen…

  • Verfassungsrechtliches Willkürverbot

    Verfassungsrechtliches Willkürverbot untersagt staatliche Entscheidungen, für die sich unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt ein sachlicher Grund finden lässt. Es folgt insbesondere aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und schützt vor objektiv unverständlicher, grob unangemessener oder offensichtlich sachfremder Behandlung. Nicht jede fehlerhafte Rechtsanwendung ist willkürlich. Erforderlich ist ein qualifizierter Verstoß, bei dem die Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar erscheint. Das…

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    Auffanggrundrecht

    Ein Auffanggrundrecht schützt grundrechtlich relevantes Verhalten, wenn kein spezielleres Freiheitsrecht einschlägig ist. Im Grundgesetz übernimmt vor allem die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG diese Funktion. Sie gewährleistet grundsätzlich jedes menschliche Tun und Unterlassen, tritt aber hinter besondere Freiheitsrechte zurück. Der weite Schutzbereich steht einer breiten Schranke gegenüber: der verfassungsmäßigen Ordnung, den Rechten…

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    Unvereinbarkeitserklärung

    Unvereinbarkeitserklärung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der eine Norm für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wird, ohne sie sofort rückwirkend für nichtig zu erklären. Das Gericht kann ihre befristete Fortgeltung anordnen oder ihre Anwendung bis zu einer Neuregelung einschränken. Diese Rechtsfolge kommt insbesondere in Betracht, wenn sofortige Nichtigkeit ein noch verfassungsferneres Ergebnis, eine erhebliche…

  • Staatsleitung

    Staatsleitung bezeichnet die politische Führung und grundlegende Gestaltung staatlicher Angelegenheiten durch die obersten Verfassungsorgane. Sie umfasst insbesondere die Bestimmung politischer Ziele, Gesetzesinitiativen, Haushaltsentscheidungen, Außenpolitik und die Koordination zentraler Regierungsaufgaben. Im parlamentarischen System teilen sich vor allem Bundestag und Bundesregierung diese Funktion innerhalb ihrer jeweiligen Kompetenzen. Staatsleitung ist kein rechtsfreier Raum: Sie bleibt an Grundgesetz, Grundrechte,…

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    Folgerichtigkeitsgebot

    Folgerichtigkeitsgebot verlangt, dass der Gesetzgeber eine einmal getroffene Belastungs- oder Verteilungsentscheidung grundsätzlich widerspruchsfrei und konsequent umsetzt. Besonders im Steuerrecht muss der gewählte Belastungsgrund in den Einzelregelungen folgerichtig verwirklicht werden. Abweichungen sind zulässig, benötigen aber einen besonderen sachlichen Grund, etwa Lenkungszwecke, Vereinfachung oder Typisierung. Das Gebot folgt aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und kontrolliert systemwidrige Ausnahmen, ohne…

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    Verfassungsrechtliche Identität

    Verfassungsrechtliche Identität bezeichnet den unantastbaren Kern des Grundgesetzes, der auch durch europäische Integration und Verfassungsänderungen nicht preisgegeben werden darf. Geschützt sind vor allem die in Art. 1 und 20 GG verankerten Grundsätze, darunter Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Republik und Bundesstaatlichkeit. Die Identitätssicherung begrenzt die Übertragung von Hoheitsrechten und bildet den Maßstab der Identitätskontrolle durch das…