Grundrechtseingriff
Grundrechtseingriff: Staatliche Maßnahme, die ein grundrechtlich geschütztes Verhalten beeinträchtigt.
Grundrechtseingriff: Staatliche Maßnahme, die ein grundrechtlich geschütztes Verhalten beeinträchtigt.
Sachlicher Schutzbereich: Verhalten, Rechtsgut oder Lebensbereich, den ein Grundrecht inhaltlich schützt.
Persönlicher Schutzbereich: Kreis der Personen, die durch ein bestimmtes Grundrecht geschützt werden.
Schutzbereich: Personeller und sachlicher Umfang dessen, was ein Grundrecht schützt.
Grundrechtsberechtigung: Berechtigung, sich im konkreten Fall auf ein bestimmtes Grundrecht zu berufen.
Grundrechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten zu sein.
Grundrechtsträger: Person oder Organisation, die sich auf ein bestimmtes Grundrecht berufen kann.
Grundrecht: Verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht des Einzelnen gegenüber der staatlichen Gewalt.
Senatsentscheidung: Entscheidung eines der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts.
Kammerentscheidung: Entscheidung einer aus drei Richtern bestehenden Kammer des Bundesverfassungsgerichts.