Staatsgewalt
Staatsgewalt ist die rechtlich geordnete Herrschaftsmacht eines Staates über sein Staatsgebiet und die dort lebenden Menschen. Sie gehört neben Staatsvolk und Staatsgebiet zu den klassischen Staatselementen. Im demokratischen Rechtsstaat ist Staatsgewalt nicht schrankenlos: Sie muss verfassungsrechtlich legitimiert sein, wird durch Grundrechte begrenzt und nach dem Prinzip der Gewaltenteilung durch Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt….