Staatensouveränität
Staatensouveränität bezeichnet die rechtliche Unabhängigkeit und Gleichordnung eines Staates gegenüber anderen Staaten sowie seine oberste Herrschaftsgewalt innerhalb des eigenen Gebiets. Sie umfasst die Befugnis, die innere Ordnung selbst zu gestalten und internationale Beziehungen eigenverantwortlich zu führen. Souveränität bedeutet jedoch keine schrankenlose Freiheit: Staaten sind an das Völkerrecht, eingegangene Verträge, Menschenrechte und zwingende Normen gebunden. Völkerrechtliche Bindung ist grundsätzlich Ausübung, nicht Verlust von Souveränität.
Innere und äußere Souveränität
Innere Souveränität betrifft die höchste öffentliche Gewalt im Staatsgebiet. Äußere Souveränität bedeutet rechtliche Unabhängigkeit von fremder Staatsgewalt und die Fähigkeit, selbständig am internationalen Rechtsverkehr teilzunehmen.
Souveräne Gleichheit
Alle Staaten sind völkerrechtlich grundsätzlich gleich, unabhängig von Größe, Bevölkerung oder wirtschaftlicher Macht. Daraus folgen unter anderem territoriale Integrität, politische Unabhängigkeit und das Nichteinmischungsprinzip.
Beispiel
Ein kleiner Staat besitzt völkerrechtlich dieselbe grundlegende Souveränität wie ein großer Staat, auch wenn sein politischer Einfluss geringer ist.
Häufige Fragen
Verliert ein Staat Souveränität durch einen Vertrag?
Nicht notwendig. Die freiwillige Übernahme rechtlicher Pflichten ist grundsätzlich Ausdruck souveräner Entscheidungsfreiheit.
Ist Souveränität unbegrenzt?
Nein. Sie wird insbesondere durch Völkerrecht, Menschenrechte und Rechte anderer Staaten begrenzt.
Verwandte Begriffe
Staat, souveräne Gleichheit, Nichteinmischungsprinzip, territoriale Integrität, Völkerrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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