Zwingendes Völkerrecht (ius cogens)
Zwingendes Völkerrecht, lateinisch ius cogens, umfasst grundlegende Normen des allgemeinen Völkerrechts, von denen Staaten nicht durch Vertrag oder abweichende Vereinbarung abweichen dürfen. Eine solche Norm muss von der internationalen Staatengemeinschaft als Ganzes anerkannt sein und kann nur durch eine spätere Norm gleichen Ranges geändert werden. Widersprechende Verträge sind nichtig oder werden bei späterem Entstehen der zwingenden Norm unwirksam. Anerkannte Beispiele betreffen besonders fundamentale Verbote.
Voraussetzungen
Nicht jede wichtige oder weit verbreitete Regel ist ius cogens. Erforderlich ist eine besondere Anerkennung der Unabdingbarkeit durch die internationale Staatengemeinschaft als Ganze. Der Kreis ist deshalb eng begrenzt.
Rechtsfolgen
Ein völkerrechtlicher Vertrag, der schon bei Abschluss gegen ius cogens verstößt, ist nichtig. Entsteht später eine entgegenstehende zwingende Norm, endet die weitere Geltung des Vertrags.
Beispiel
Staaten könnten keinen wirksamen Vertrag schließen, der Völkermord oder Sklaverei erlaubt, weil die entsprechenden Verbote zwingenden Charakter besitzen.
Häufige Fragen
Kann ein Staat der Regel widersprechen und sich entziehen?
Nein. Der sogenannte beharrliche Widerspruch befreit nicht von zwingendem Völkerrecht.
Ist jede Erga-omnes-Verpflichtung zugleich ius cogens?
Nicht zwingend. Beide Kategorien überschneiden sich häufig, beschreiben aber unterschiedliche rechtliche Eigenschaften.
Verwandte Begriffe
Erga-omnes-Verpflichtung, Völkerrecht, Vertragsnichtigkeit, Völkermordverbot, Staatengemeinschaft.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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