Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte ist eine unmittelbar auf den Körper eines Vollstreckungsbeamten zielende feindselige Einwirkung während einer Diensthandlung. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.

Rechtliche Bedeutung

§ 114 StGB erfasst tätliche Angriffe bei Diensthandlungen und verlangt anders als § 113 StGB nicht notwendig eine Vollstreckungshandlung. Eine vollendete Körperverletzung ist nicht erforderlich.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Während einer polizeilichen Kontrolle schlägt der Täter gezielt nach dem eingesetzten Beamten.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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