Vollstreckungsabwehrklage
Die Vollstreckungsabwehrklage ist die Klage des Schuldners gegen den Gläubiger, mit der materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend gemacht werden. Sie wird auch Vollstreckungsgegenklage genannt. Sie richtet sich nicht gegen Fehler der Vollstreckungsorgane, sondern gegen die weitere Durchsetzbarkeit des Anspruchs, etwa wegen Erfüllung, Aufrechnung oder Erlass nach Entstehung des Titels. Das zuständige Prozessgericht entscheidet…