Verbandsklage
Verbandsklage bezeichnet eine Klage, die ein Verband im eigenen Namen zur gerichtlichen Kontrolle fremder oder überindividueller Interessen erhebt. Anders als bei der üblichen Klage muss nicht notwendig eine eigene individuelle Rechtsverletzung des Verbands vorliegen. Eine Verbandsklage ist nur zulässig, wenn ein Gesetz sie ausdrücklich eröffnet und der Verband die jeweiligen Anerkennungs-, Tätigkeits- und Verfahrensvoraussetzungen erfüllt….