Prozessrecht

  • Urkundenbeweis

    Der Urkundenbeweis ist die Beweisführung durch Schriftstücke oder andere verkörperte Erklärungen, deren Inhalt oder Aussteller für die Entscheidung bedeutsam ist. Rechnungen, Verträge, Bescheide, Briefe und Protokolle können als Urkunden dienen. Eine Urkunde beweist nicht automatisch die inhaltliche Richtigkeit jeder Erklärung. Ihr Beweiswert hängt davon ab, ob es sich um eine öffentliche oder private Urkunde handelt…

  • Augenschein

    Augenschein ist ein Beweismittel, bei dem das Gericht oder die zuständige Stelle einen Gegenstand, Ort, Zustand oder Vorgang selbst wahrnimmt. Er kann durch Besichtigung eines Grundstücks, einer Sache, einer Bild- oder Tonaufnahme oder eines digitalen Inhalts erfolgen. Der Augenschein ermöglicht einen unmittelbaren Eindruck und ergänzt häufig Zeugen- oder Sachverständigenbeweis. Sein Gewicht bestimmt das Gericht im…

  • Parteivernehmung

    Die Parteivernehmung ist ein Beweismittel, bei dem eine Partei selbst zu streitigen Tatsachen angehört oder vernommen wird. Sie unterscheidet sich von der bloßen informatorischen Anhörung, die vor allem der Aufklärung und Prozessleitung dient. Weil eine Partei regelmäßig ein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, unterliegt ihre Aussage einer besonders sorgfältigen Würdigung. Die Voraussetzungen einer…

  • Freie Beweiswürdigung

    Freie Beweiswürdigung bedeutet, dass das Gericht das Ergebnis einer Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung bewertet. Es ist dabei nicht an starre Beweisregeln gebunden, muss seine Schlussfolgerungen aber nachvollziehbar, vollständig und widerspruchsfrei begründen. Die Freiheit der Würdigung erlaubt eine Gesamtbetrachtung aller Umstände; sie ersetzt weder eine ordnungsgemäße Beweisaufnahme noch die Beachtung…

  • Präklusion

    Präklusion bezeichnet den Ausschluss eines Vorbringens, Beweismittels oder Rechts, weil es nicht innerhalb einer vorgeschriebenen Frist oder in einem bestimmten Verfahrensabschnitt geltend gemacht wurde. Sie dient vor allem der Verfahrensbeschleunigung und Rechtssicherheit. Da sie den Anspruch auf rechtliches Gehör berühren kann, ist sie nur auf gesetzlicher Grundlage und unter Beachtung strenger Voraussetzungen zulässig. Ihre Wirkung…

  • Amtsermittlungsgrundsatz

    Der Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet ein Gericht oder eine Behörde, den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Die Sachverhaltsaufklärung hängt damit nicht allein davon ab, welche Tatsachen und Beweismittel die Beteiligten vortragen. Der Grundsatz prägt insbesondere das Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsverfahren sowie in besonderer Form das Strafverfahren. Mitwirkungspflichten der Beteiligten und gesetzliche Ermittlungsgrenzen bleiben dennoch bestehen….

  • Beibringungsgrundsatz

    Der Beibringungsgrundsatz besagt, dass grundsätzlich die Parteien den entscheidungserheblichen Tatsachenstoff in das Verfahren einführen und die erforderlichen Beweismittel anbieten müssen. Er prägt vor allem den Zivilprozess. Das Gericht legt seiner Entscheidung regelmäßig nur Tatsachen zugrunde, die von den Parteien vorgetragen oder unstreitig gestellt wurden. Hinweispflichten des Gerichts, gesetzliche Ausnahmen und Regeln zur Beweisaufnahme begrenzen diesen…

  • Dispositionsmaxime

    Die Dispositionsmaxime ist der prozessuale Grundsatz, nach dem die Parteien über Beginn, Gegenstand und Beendigung eines Verfahrens verfügen. Sie gilt besonders im Zivilprozess: Ohne Klage wird das Gericht nicht tätig, es darf grundsätzlich nicht über den Klageantrag hinausgehen, und die Parteien können das Verfahren etwa durch Klagerücknahme, Anerkenntnis oder Vergleich beeinflussen. Gesetzliche Grenzen schützen öffentliche…

  • Mündlichkeitsgrundsatz

    Der Mündlichkeitsgrundsatz besagt, dass eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich auf dem beruhen soll, was in der mündlichen Verhandlung vorgetragen und erörtert wurde. Er ermöglicht den unmittelbaren Austausch zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten, fördert die Klärung streitiger Punkte und dient einem transparenten, fairen Verfahren. Die Verfahrensordnungen sehen jedoch Ausnahmen vor, etwa schriftliche Verfahren oder Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung…

  • Unmittelbarkeitsgrundsatz

    Der Unmittelbarkeitsgrundsatz verlangt, dass das entscheidende Gericht die maßgeblichen Verfahrenshandlungen und Beweise grundsätzlich selbst und möglichst unmittelbar wahrnimmt. Besonders bedeutsam ist dies bei der Beweisaufnahme: Der Richter soll sich etwa von einem Zeugen oder einem Augenscheinsobjekt einen eigenen Eindruck verschaffen. Der Grundsatz stärkt die zuverlässige Tatsachenfeststellung, wird aber durch gesetzlich zugelassene Protokolle, Rechtshilfe und andere…