Urkundenbeweis
Der Urkundenbeweis ist die Beweisführung durch Schriftstücke oder andere verkörperte Erklärungen, deren Inhalt oder Aussteller für die Entscheidung bedeutsam ist. Rechnungen, Verträge, Bescheide, Briefe und Protokolle können als Urkunden dienen. Eine Urkunde beweist nicht automatisch die inhaltliche Richtigkeit jeder Erklärung. Ihr Beweiswert hängt davon ab, ob es sich um eine öffentliche oder private Urkunde handelt…