Instanzenzug
Instanzenzug bezeichnet die gesetzlich vorgesehene Abfolge gerichtlicher Entscheidungsstufen, in denen ein Rechtsstreit überprüft werden kann. Er beginnt regelmäßig bei einem Eingangsgericht und kann über Berufung, Beschwerde oder Revision zu höheren Gerichten führen. Nicht jedes Verfahren durchläuft mehrere Instanzen; Rechtsmittel können von Zulassung, Beschwer, Frist und weiteren Voraussetzungen abhängen. Der Instanzenzug ist von der bloßen Behördenhierarchie zu unterscheiden.
Funktion
Der Begriff gehört zum Prozessrecht und beeinflusst Zugang, Ablauf, Kosten oder Überprüfung gerichtlichen Rechtsschutzes.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Die Einzelheiten richten sich nach Gerichtsbarkeit, Verfahrensart und der jeweils anwendbaren Prozessordnung. Gesetzliche Formen und Fristen sind sorgfältig zu unterscheiden.
Beispiel
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft das zuständige Gericht anhand des konkreten Verfahrens und der eingereichten Erklärungen.
Häufige Fragen
Gelten in allen Gerichtsbarkeiten dieselben Regeln?
Nein. ZPO, VwGO, StPO und weitere Verfahrensordnungen können unterschiedliche Regelungen enthalten.
Welche Bedeutung haben Fristen?
Prozessuale Fristen können für Zulässigkeit, Rechtskraft und die Wahrung von Rechtsschutz entscheidend sein.
Verwandte Begriffe
Rechtsmittel, Prozessvoraussetzungen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.