Vergehen
Ein Vergehen ist nach § 12 Abs. 2 StGB eine rechtswidrige Tat, die im gesetzlichen Mindestmaß mit weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist. Entscheidend ist der abstrakte Strafrahmen des Tatbestands, nicht die konkret verhängte Sanktion. Besonders schwere Fälle und Strafschärfungen ändern die Einordnung grundsätzlich nicht. Anders als beim Verbrechen ist der…