Strafrecht

  • Vergehen

    Ein Vergehen ist nach § 12 Abs. 2 StGB eine rechtswidrige Tat, die im gesetzlichen Mindestmaß mit weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist. Entscheidend ist der abstrakte Strafrahmen des Tatbestands, nicht die konkret verhängte Sanktion. Besonders schwere Fälle und Strafschärfungen ändern die Einordnung grundsätzlich nicht. Anders als beim Verbrechen ist der…

  • Strafantrag

    Ein Strafantrag ist die Erklärung eines Antragsberechtigten, dass eine bestimmte Straftat verfolgt werden soll. Bei Antragsdelikten bildet er eine besondere Prozessvoraussetzung. Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Verletzte; die Frist beträgt regelmäßig drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter. Der Strafantrag ist von der Strafanzeige zu unterscheiden: Diese teilt lediglich einen möglichen Sachverhalt mit, während der…

  • Kausalität im Strafrecht

    Kausalität im Strafrecht bezeichnet den Ursachenzusammenhang zwischen Handlung und tatbestandlichem Erfolg. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung….

  • Actio libera in causa

    Actio libera in causa bezeichnet die strafrechtliche Zurechnung einer Tat, deren Ausführung der Täter im schuldunfähigen oder erheblich vermindert schuldfähigen Zustand beginnt, nachdem er diesen Zustand vorwerfbar herbeigeführt hat. Die Rechtsfigur verlagert den maßgeblichen Schuldvorwurf auf ein früheres, noch schuldfähiges Verhalten. Ihre dogmatische Begründung und Reichweite sind umstritten. Besonders bei vorsätzlichen Erfolgsdelikten wird verlangt, dass…

  • Überwachergarant

    Ein Überwachergarant ist eine Person, die rechtlich dafür einzustehen hat, eine bestimmte Gefahrenquelle zu kontrollieren und von ihr ausgehende tatbestandliche Erfolge zu verhindern. Die Pflicht kann insbesondere aus der Herrschaft über gefährliche Sachen, der Verantwortung für Personen, aus pflichtwidrigem Vorverhalten oder aus einem besonderen Aufgabenbereich entstehen. Bleibt der Garant trotz möglicher und zumutbarer Abwehr untätig,…

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    Blankettstrafgesetz

    Ein Blankettstrafgesetz ist eine Strafnorm, deren Verbotstatbestand erst durch eine andere Vorschrift vollständig bestimmt wird. Die Strafnorm enthält regelmäßig Rechtsfolge und Verweisung, während die ausfüllende Norm das verbotene Verhalten konkretisiert. Beide Regelungen bilden zusammen die maßgebliche Strafvorschrift. Wegen des Gesetzlichkeits- und Bestimmtheitsgebots muss für den Normadressaten voraussehbar sein, welches Verhalten strafbar ist; bei Verweisungen auf…

  • Verjährung im Strafrecht

    Verjährung im Strafrecht bedeutet, dass eine Tat nach Ablauf gesetzlich bestimmter Fristen nicht mehr geahndet oder eine rechtskräftig verhängte Sanktion nicht mehr vollstreckt werden darf. Das Gesetz unterscheidet deshalb Verfolgungsverjährung nach §§ 78 bis 78c StGB und Vollstreckungsverjährung nach §§ 79 bis 79b StGB. Fristdauer und Fristbeginn folgen unterschiedlichen Regeln. Ruhen und Unterbrechung können den…

  • Rechtswidrigkeit im Strafrecht

    Rechtswidrigkeit im Strafrecht bezeichnet die rechtliche Missbilligung einer tatbestandsmäßigen Handlung mangels Rechtfertigungsgrund. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche…

  • Erlaubnistatbestandsirrtum

    Ein Erlaubnistatbestandsirrtum liegt vor, wenn sich der Täter tatsächliche Umstände vorstellt, die seine Tat bei ihrem wirklichen Vorliegen durch einen anerkannten Rechtfertigungsgrund erlauben würden. Er irrt nicht über das rechtliche Bestehen oder die Grenzen des Rechtfertigungsgrundes, sondern über die Tatsachen der konkreten Lage. Nach ständiger Rechtsprechung wird § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB entsprechend…

  • Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

    Die Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens bezeichnet die strafrechtliche Grenze, nach der eine rechtlich gebotene Handlung dem Täter unter den konkreten Umständen persönlich abverlangt werden kann. Sie ist besonders beim Unterlassungsdelikt bedeutsam: Selbst ein Garant muss einen Erfolg nur durch Maßnahmen abwenden, deren Vornahme ihm nach Abwägung der bedrohten Rechtsgüter, der eigenen Gefahren und der verfügbaren Handlungsalternativen…