Strafrecht

  • Tateinheit

    Tateinheit liegt nach § 52 Abs. 1 StGB vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzt. Die rechtlich selbständig nebeneinander bestehenden Delikte werden gemeinsam im Schuldspruch bezeichnet, das Gericht verhängt jedoch nur eine Strafe. Deren Rahmen richtet sich grundsätzlich nach dem Gesetz mit der schwersten Strafandrohung und darf die Mindestgrenzen der übrigen…

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    Ne bis in idem

    Ne bis in idem bedeutet, dass niemand wegen derselben Tat nach rechtskräftigem strafgerichtlichem Abschluss erneut verfolgt oder bestraft werden darf. Art. 103 Abs. 3 GG gewährleistet diesen Strafklageverbrauch als grundrechtsgleiches Recht für Entscheidungen deutscher Gerichte aufgrund der allgemeinen Strafgesetze. Entscheidend ist nicht allein derselbe Straftatbestand, sondern die Identität des geschichtlichen Vorgangs. Im grenzüberschreitenden europäischen Rechtsraum…

  • Untauglicher Versuch

    Untauglicher Versuch bezeichnet einen Versuch, der wegen ungeeigneten Tatmittels, ungeeigneten Tatobjekts oder tatsächlicher Umstände nicht vollendet werden kann. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch…

  • Kumulative Kausalität

    Kumulative Kausalität liegt vor, wenn mehrere voneinander unabhängige Bedingungen erst in ihrem Zusammenwirken einen tatbestandlichen Erfolg herbeiführen und keine Bedingung für sich allein dafür ausgereicht hätte. Jede einzelne Bedingung ist nach der Äquivalenztheorie ursächlich, sofern sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele. Die Figur betrifft die naturwissenschaftlich-logische Verknüpfung von Handlung und…

  • Begehungsdelikt

    Ein Begehungsdelikt ist eine Straftat, deren tatbestandsmäßiges Verhalten in einem aktiven Tun besteht. Der Täter setzt durch eine Handlung einen vom Straftatbestand missbilligten Geschehensablauf in Gang oder nimmt die verbotene Handlung unmittelbar vor. Gegenbegriff ist das Unterlassungsdelikt. Die Abgrenzung richtet sich nicht nach einer rein körperlichen Betrachtung, sondern nach dem sozialen Sinn des Verhaltens und…

  • Tatmehrheit

    Tatmehrheit liegt nach § 53 StGB vor, wenn ein Täter mehrere selbständige Straftaten begeht, die gleichzeitig abgeurteilt werden. Das Gericht bestimmt zunächst für jede Tat eine eigene Einzelstrafe und bildet daraus grundsätzlich eine Gesamtstrafe. Diese entsteht nach § 54 StGB durch angemessene Erhöhung der höchsten Einzelstrafe und darf deren Summe nicht erreichen. Anders als bei…

  • Wahndelikt

    Wahndelikt bezeichnet die irrtümliche Annahme des Täters, sein tatsächlich erlaubtes Verhalten sei strafbar. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte…

  • Alternative Kausalität

    Alternative Kausalität liegt vor, wenn mehrere tatsächlich wirksame Bedingungen unabhängig voneinander gesetzt werden, jede für sich allein zur gleichen Zeit den tatbestandlichen Erfolg herbeigeführt hätte und der Erfolg durch ihr Zusammentreffen eintritt. Weil der Erfolg beim Wegdenken nur einer Bedingung aufgrund der anderen fortbestünde, wird die gewöhnliche Conditio-sine-qua-non-Formel modifiziert: Von mehreren Bedingungen, die zwar alternativ,…

  • Erfolgsdelikt

    Ein Erfolgsdelikt ist eine Straftat, deren Tatbestand neben einer Handlung oder einem Unterlassen den Eintritt eines davon gedanklich abtrennbaren Erfolgs verlangt. Dieser Erfolg kann etwa in der Verletzung eines Menschen, der Beschädigung einer Sache oder einem Vermögensschaden bestehen. Für die Zurechnung müssen bei den meisten Erfolgsdelikten Kausalität und objektive Zurechnung vorliegen. Bleibt der Erfolg aus,…

  • Gesetzeskonkurrenz

    Gesetzeskonkurrenz liegt vor, wenn ein Verhalten dem Wortlaut nach mehrere Strafvorschriften erfüllt, sein Unrechts- und Schuldgehalt aber bereits durch eine vorrangige Norm vollständig erfasst wird. Die übrigen Tatbestände treten wegen Spezialität, Subsidiarität oder Konsumtion zurück und erscheinen grundsätzlich nicht im Schuldspruch. Anders als bei Tateinheit bleiben daher nicht mehrere Delikte nebeneinander bestehen. Maßgeblich sind die…