Tateinheit
Tateinheit liegt nach § 52 Abs. 1 StGB vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzt. Die rechtlich selbständig nebeneinander bestehenden Delikte werden gemeinsam im Schuldspruch bezeichnet, das Gericht verhängt jedoch nur eine Strafe. Deren Rahmen richtet sich grundsätzlich nach dem Gesetz mit der schwersten Strafandrohung und darf die Mindestgrenzen der übrigen…