Zustandsdelikt
Ein Zustandsdelikt ist eine Straftat, deren tatbestandliches Unrecht mit der Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustands abgeschlossen ist. Dass dieser Zustand anschließend fortbesteht, verlängert die Tatbestandsverwirklichung nicht. Eine zerstörte Sache bleibt beispielsweise beschädigt, ohne dass der Täter fortlaufend eine Sachbeschädigung begeht. Die Einordnung grenzt Zustandsdelikte von Dauerdelikten ab und ist besonders für Beendigung, nachträgliche Beteiligung, Verjährung, Notwehr…