Strafrecht

  • Erlaubnistatbestandsirrtum

    Ein Erlaubnistatbestandsirrtum liegt vor, wenn sich der Täter tatsächliche Umstände vorstellt, die seine Tat bei ihrem wirklichen Vorliegen durch einen anerkannten Rechtfertigungsgrund erlauben würden. Er irrt nicht über das rechtliche Bestehen oder die Grenzen des Rechtfertigungsgrundes, sondern über die Tatsachen der konkreten Lage. Nach ständiger Rechtsprechung wird § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB entsprechend…

  • Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

    Die Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens bezeichnet die strafrechtliche Grenze, nach der eine rechtlich gebotene Handlung dem Täter unter den konkreten Umständen persönlich abverlangt werden kann. Sie ist besonders beim Unterlassungsdelikt bedeutsam: Selbst ein Garant muss einen Erfolg nur durch Maßnahmen abwenden, deren Vornahme ihm nach Abwägung der bedrohten Rechtsgüter, der eigenen Gefahren und der verfügbaren Handlungsalternativen…

  • Qualifikation im Strafrecht

    Eine Qualifikation im Strafrecht ist ein selbständiger Tatbestand, der sämtliche Merkmale eines Grunddelikts voraussetzt und mindestens ein weiteres Merkmal hinzufügt, an das das Gesetz eine höhere Strafdrohung knüpft. Das qualifizierende Merkmal steigert das typisierte Unrecht oder die Schuld, etwa durch ein gefährliches Tatmittel, eine besondere Begehungsweise oder eine schwere Folge. Anders als ein Regelbeispiel gehört…

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    Strafbarkeit juristischer Personen

    Strafbarkeit juristischer Personen bezeichnet die Frage, ob ein Verband selbst wegen einer Straftat sanktioniert werden kann. Das deutsche Kernstrafrecht geht weiterhin von der persönlichen Strafbarkeit natürlicher Personen aus. Juristische Personen und Personenvereinigungen können jedoch insbesondere mit einer Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG belegt werden und Adressaten einer Einziehung sein. Davon zu trennen sind die individuelle…

  • Schuld im Strafrecht

    Schuld im Strafrecht bezeichnet die persönliche Vorwerfbarkeit einer rechtswidrigen Tat. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Der…

  • Putativnotwehr

    Putativnotwehr liegt vor, wenn ein Täter irrig tatsächliche Umstände annimmt, bei deren Vorliegen er durch Notwehr gerechtfertigt wäre. Typischerweise glaubt er, einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ausgesetzt zu sein, obwohl ein solcher objektiv fehlt. Als Unterfall des Erlaubnistatbestandsirrtums wird die Putativnotwehr nach ständiger Rechtsprechung entsprechend § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB behandelt: Vorsätzliche Strafbarkeit entfällt;…

  • Mutmaßliche Einwilligung

    Die mutmaßliche Einwilligung ist ein ungeschriebener Rechtfertigungsgrund für Eingriffe in ein verfügbares Rechtsgut, wenn eine wirksame Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, die Handlung aber dem hypothetischen Willen des Betroffenen entspricht. Maßgeblich sind dessen individuelle Wünsche, Wertvorstellungen und Interessen im Zeitpunkt der Handlung. Der Täter darf nicht auf einen mutmaßlichen Willen ausweichen, wenn eine tatsächliche…

  • Privilegierung im Strafrecht

    Eine Privilegierung im Strafrecht ist ein selbständiger Tatbestand, der gegenüber einem Grunddelikt zusätzliche oder abweichende Merkmale aufweist und wegen eines typischerweise geringeren Unrechts- oder Schuldgehalts eine mildere Strafe androht. Sie ist keine bloße Strafzumessungsregel, sondern verändert den gesetzlichen Tatbestand. Sind ihre Voraussetzungen erfüllt, wird der Täter grundsätzlich aus der spezielleren Privilegierung bestraft. Ihre Merkmale sind…

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    Wahlfeststellung

    Wahlfeststellung ermöglicht im Strafprozess ausnahmsweise einen alternativen Schuldspruch, wenn nach ausgeschöpfter Beweisaufnahme sicher feststeht, dass der Angeklagte eine von mehreren Straftaten begangen hat, sich aber nicht klären lässt, welche. Bei der echten Wahlfeststellung müssen die verbleibenden Delikte rechtsethisch und psychologisch vergleichbar sein. Das richterrechtlich entwickelte Institut begrenzt den Zweifelssatz, ersetzt jedoch weder den Nachweis einer…

  • Versuch einer Straftat

    Der Versuch einer Straftat liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung eines Straftatbestands unmittelbar ansetzt, die Tat aber nicht vollendet wird. Erforderlich sind insbesondere Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen. Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der eines Vergehens nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung. Auch ein untauglicher Versuch kann strafbar…