Mittelbare Täterschaft
Mittelbare Täterschaft bezeichnet die Tatbegehung durch einen anderen Menschen als Werkzeug aufgrund überlegenen Wissens oder Wollens des Hintermanns. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch…