Strafrecht

  • Allgemeindelikt

    Ein Allgemeindelikt ist eine Straftat, die grundsätzlich von jedermann als Täter begangen werden kann. Der Tatbestand verlangt keine besondere persönliche Eigenschaft, berufliche Stellung oder Sonderpflicht. Formulierungen wie „wer“ kennzeichnen häufig einen offenen Täterkreis, sind aber stets im Zusammenhang der Norm auszulegen. Auch beim Allgemeindelikt müssen sämtliche objektiven und subjektiven Merkmale erfüllt sein. Die Einordnung betrifft…

  • Persönliches Merkmal im Strafrecht

    Ein persönliches Merkmal im Strafrecht ist eine täterbezogene Eigenschaft, ein besonderes Verhältnis oder ein sonstiger persönlicher Umstand, an den das Gesetz die Strafbarkeit oder den Strafrahmen knüpft. Für Beteiligungsfälle unterscheidet § 28 StGB zwischen strafbegründenden und strafmodifizierenden Merkmalen. § 14 StGB regelt dagegen, wann strafbegründende Merkmale eines Vertretenen auf einen für ihn handelnden Vertreter oder…

  • Fahrlässigkeit im Strafrecht

    Fahrlässigkeit im Strafrecht bezeichnet die pflichtwidrige Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei objektiver Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch…

  • Fahrlässigkeitsdelikt

    Ein Fahrlässigkeitsdelikt ist eine Straftat, bei der dem Täter nicht vorsätzliche Tatverwirklichung, sondern pflichtwidrige Unachtsamkeit vorgeworfen wird. Nach § 15 StGB ist fahrlässiges Handeln nur strafbar, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt. Bei einem fahrlässigen Erfolgsdelikt müssen insbesondere Erfolg, Kausalität, objektive Sorgfaltspflichtverletzung, objektive Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit, Pflichtwidrigkeitszusammenhang sowie die objektive Zurechnung vorliegen. Auf Schuldebene ist…

  • Ingerenz

    Ingerenz bezeichnet die Entstehung einer strafrechtlichen Garantenpflicht aus pflichtwidrigem Vorverhalten. Wer durch sein Verhalten die naheliegende Gefahr eines bestimmten tatbestandlichen Erfolgs geschaffen oder mitgeschaffen hat, kann verpflichtet sein, den drohenden Erfolg abzuwenden. Unterlässt er die erforderliche und zumutbare Rettungsmaßnahme, kommt eine Strafbarkeit durch Unterlassen nach § 13 StGB in Betracht. Die Garantenpflicht ist auf Gefahren…

  • Verbrechen

    Ein Verbrechen ist nach § 12 Abs. 1 StGB eine rechtswidrige Tat, deren gesetzlicher Strafrahmen im Mindestmaß Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr vorsieht. Entscheidend ist die abstrakte Strafandrohung des verwirklichten Tatbestands, nicht die im Einzelfall verhängte Strafe. Strafschärfungen und Strafmilderungen des Allgemeinen Teils sowie besonders schwere oder minder schwere Fälle verändern die Einordnung grundsätzlich…

  • Objektive Bedingung der Strafbarkeit

    Eine objektive Bedingung der Strafbarkeit ist ein gesetzlich verlangter Umstand, von dessen Eintritt die Bestrafung abhängt, der aber außerhalb von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld steht. Er muss deshalb grundsätzlich weder vom Vorsatz noch von der Fahrlässigkeit des Täters umfasst sein. Der Täter muss jedoch die eigentliche tatbestandsmäßige und rechtswidrige Handlung schuldhaft verwirklicht haben; die zusätzliche…

  • Leichtfertigkeit

    Leichtfertigkeit bezeichnet eine besonders schwere Form der Fahrlässigkeit, bei der sich die Pflichtwidrigkeit geradezu aufdrängt. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die…

  • Erfolgsqualifiziertes Delikt

    Ein erfolgsqualifiziertes Delikt verbindet ein vorsätzlich verwirklichtes Grunddelikt mit einer besonderen schweren Folge, an die das Gesetz eine höhere Strafe knüpft. Nach § 18 StGB muss dem Täter oder Teilnehmer hinsichtlich dieser Folge wenigstens Fahrlässigkeit vorzuwerfen sein, sofern das Gesetz nicht eine strengere Schuldform verlangt. Zwischen Grundtat und schwerer Folge genügt nicht jede Ursächlichkeit: In…

  • Beschützergarant

    Ein Beschützergarant ist eine Person, die kraft einer besonderen rechtlichen Einstandspflicht bestimmte Rechtsgüter eines anderen vor Gefahren schützen muss. Seine Garantenstellung bezieht sich nicht nur auf einzelne Gefahrenquellen, sondern grundsätzlich auf den Schutz des anvertrauten Rechtsguts innerhalb des übernommenen Verantwortungsbereichs. Verhindert er einen tatbestandlichen Erfolg trotz tatsächlicher Handlungsmöglichkeit nicht, kann ihm der Erfolg nach §…