Allgemeindelikt
Ein Allgemeindelikt ist eine Straftat, die grundsätzlich von jedermann als Täter begangen werden kann. Der Tatbestand verlangt keine besondere persönliche Eigenschaft, berufliche Stellung oder Sonderpflicht. Formulierungen wie „wer“ kennzeichnen häufig einen offenen Täterkreis, sind aber stets im Zusammenhang der Norm auszulegen. Auch beim Allgemeindelikt müssen sämtliche objektiven und subjektiven Merkmale erfüllt sein. Die Einordnung betrifft…