Begehungsdelikt
Ein Begehungsdelikt ist eine Straftat, deren tatbestandsmäßiges Verhalten in einem aktiven Tun besteht. Der Täter setzt durch eine Handlung einen vom Straftatbestand missbilligten Geschehensablauf in Gang oder nimmt die verbotene Handlung unmittelbar vor. Gegenbegriff ist das Unterlassungsdelikt. Die Abgrenzung richtet sich nicht nach einer rein körperlichen Betrachtung, sondern nach dem sozialen Sinn des Verhaltens und…