Vergabenachprüfungsverfahren
Das Vergabenachprüfungsverfahren ist der besondere Primärrechtsschutz für Unternehmen gegen Vergaberechtsverstöße oberhalb der EU-Schwellenwerte. Es wird auf Antrag vor der zuständigen Vergabekammer geführt und kann rechtswidrige Entscheidungen korrigieren, bevor der Zuschlag erteilt wird. Antragsteller müssen Interesse am Auftrag, eine mögliche Verletzung eigener Bieterrechte und einen entstandenen oder drohenden Schaden darlegen sowie regelmäßig zuvor rechtzeitig gerügt haben….