Vergaberecht

  • Öffentlicher Auftrag

    Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 103 GWB ein entgeltlicher Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber und einem Unternehmen über die Beschaffung von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen. Entgeltlichkeit setzt rechtsverbindliche Leistung und Gegenleistung voraus. Die Einordnung ist entscheidend dafür, ob und welche vergaberechtlichen Regeln gelten. Konzessionen, interne Organisationsakte, echte Zuwendungen und bestimmte Kooperationen sind…

  • Öffentlicher Auftraggeber

    Öffentlicher Auftraggeber ist eine Stelle, die nach den vergaberechtlichen Vorschriften bei Beschaffungen besondere Vergaberegeln beachten muss. Dazu gehören insbesondere Bund, Länder, Gemeinden und ihre Sondervermögen. Erfasst sein können außerdem juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nichtgewerbliche Aufgaben im Allgemeininteresse erfüllen und überwiegend öffentlich finanziert, kontrolliert oder organisatorisch beherrscht werden, sowie bestimmte Verbände und…

  • Vergabeverfahren

    Vergabeverfahren ist das geregelte Verfahren, in dem ein öffentlicher Auftraggeber oder anderer erfasster Auftraggeber Unternehmen auswählt und einen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession vergibt. Es beginnt mit Vorbereitung und Bekanntmachung oder Aufforderung zur Teilnahme und reicht über Eignungsprüfung, Angebotswertung und Information der Bieter bis zum Zuschlag. Verfahrensart und Einzelanforderungen hängen von Auftrag, Auftragswert und anwendbarem…

  • Ausschreibung

    Ausschreibung bezeichnet die wettbewerbliche Aufforderung eines Auftraggebers an Unternehmen, Angebote oder Teilnahmeanträge für eine bestimmte Leistung einzureichen. Im öffentlichen Auftragswesen ist sie ein zentrales Element transparenter Beschaffung. Die Ausschreibung beschreibt Leistungsgegenstand, Bedingungen, Fristen, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien. Der Begriff wird häufig allgemein verwendet; rechtlich entscheidend ist die konkrete Verfahrensart und das anwendbare Vergaberegelwerk. Bedeutung Eine öffentliche…

  • Ausschlussgrund im Vergaberecht

    Ein Ausschlussgrund im Vergaberecht ist ein gesetzlich bestimmter Umstand, aufgrund dessen ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss oder ausgeschlossen werden kann. Zwingende Gründe betreffen insbesondere bestimmte schwere Straftaten; fakultative Gründe können etwa erhebliche berufliche Verfehlungen, Insolvenz, Wettbewerbsabsprachen oder mangelhafte frühere Vertragserfüllung erfassen. Der Ausschluss schützt Integrität, Zuverlässigkeit und fairen Wettbewerb. Bedeutung Die §§…

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    Offenes Verfahren

    Das offene Verfahren ist eine Verfahrensart des europäischen Vergaberechts, bei der ein öffentlicher Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen darf unmittelbar ein Angebot einreichen. Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb findet nicht statt. Das Verfahren gewährleistet einen besonders breiten Marktzugang; Verhandlungen über Angebote oder Preise sind grundsätzlich unzulässig. Bedeutung…

  • Losvergabe

    Losvergabe bedeutet, einen öffentlichen Auftrag in mengenmäßige Teillose oder fachlich getrennte Fachlose aufzuteilen und grundsätzlich getrennt zu vergeben. Sie soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme am Wettbewerb ermöglichen und mittelständische Interessen schützen. Mehrere Lose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Entscheidung und Begründung sind sorgfältig zu dokumentieren. Bedeutung…

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    Nichtoffenes Verfahren

    Das nicht offene Verfahren ist ein zweistufiges Vergabeverfahren. Zunächst fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Nach Prüfung der Eignung wählt er anhand objektiver, transparenter und nichtdiskriminierender Kriterien eine begrenzte Zahl geeigneter Bewerber aus. Nur diese werden anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Verhandlungen über die Angebote…

  • Wirtschaftlichstes Angebot

    Das wirtschaftlichste Angebot ist das wertbare Angebot mit dem besten Verhältnis von Preis oder Kosten zu den vom Auftraggeber festgelegten Leistungs- und Qualitätsmerkmalen. Es erhält grundsätzlich den Zuschlag. Wirtschaftlichkeit bedeutet nicht zwingend den niedrigsten Anschaffungspreis. Je nach Auftragsgegenstand können Qualität, Zweckmäßigkeit, Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten, technischer Wert, Kundendienst und Ausführungsorganisation berücksichtigt werden. Bedeutung Der Auftraggeber legt Zuschlagskriterien…

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    Vergabekammer

    Die Vergabekammer ist eine unabhängige, gerichtsähnliche Nachprüfungsinstanz für Vergabeverfahren oberhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte. Sie prüft auf Antrag eines Unternehmens, ob der Auftraggeber vergaberechtliche Bestimmungen verletzt hat, die dem Unternehmen Rechte vermitteln. Vergabekammern bestehen beim Bund und bei den Ländern. Ihre Entscheidungen ergehen durch Beschluss; dagegen ist grundsätzlich die sofortige Beschwerde zum zuständigen Oberlandesgericht möglich. Bedeutung…