Bevollmächtigter im Produktsicherheitsrecht
Bevollmächtigter im Produktsicherheitsrecht ist eine in der Europäischen Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller schriftlich beauftragt wird, bestimmte gesetzliche Aufgaben in dessen Namen wahrzunehmen. Der Umfang ergibt sich aus Mandat und anwendbarem Rechtsakt. Typisch sind das Bereithalten technischer Unterlagen, die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden und die Weitergabe sicherheitsrelevanter Informationen. Die Bevollmächtigung verlagert jedoch…