Vermögensdelikte

Vermögensdelikte sind Straftaten, die Eigentum, Vermögen oder vermögensbezogene Verfügungs- und Zuordnungsinteressen schützen. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein. Die genaue Abgrenzung richtet sich stets nach dem konkreten Sachverhalt.

Rechtliche Bedeutung

Zur Gruppe zählen unter anderem Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Raub, Erpressung und Hehlerei. Tatobjekt, Vermögensbegriff und Bereicherungs- oder Zueignungsabsicht unterscheiden die Delikte.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Eine Täuschung veranlasst das Opfer zu einer nachteiligen Vermögensverfügung und kann als Betrug strafbar sein.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Vermögensdelikte?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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