Beratungshilfe
Beratungshilfe ist eine staatliche Unterstützung für Rechtsuchende mit geringem Einkommen, die außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens anwaltliche Beratung oder Vertretung benötigen und die Kosten nicht selbst tragen können. Sie wird gewährt, wenn keine andere zumutbare Hilfsmöglichkeit besteht und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig erscheint. Zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht; der Rechtsuchende kann einen Berechtigungsschein beantragen….