Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall sind Aufwendungen für ein Ersatzfahrzeug, das der Geschädigte während des unfallbedingten Ausfalls seines eigenen Fahrzeugs anmietet. Sie können als Herstellungsaufwand nach § 249 BGB ersatzfähig sein, soweit Anmietung, Fahrzeugklasse, Tarif und Mietdauer erforderlich und wirtschaftlich angemessen waren. Der Geschädigte muss im Rahmen des Zumutbaren günstigere Angebote berücksichtigen. Eigene ersparte Aufwendungen oder eine…