Anwaltskosten
Anwaltskosten sind die Gebühren und Auslagen, die für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts entstehen. Ihre Höhe richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer wirksamen Vergütungsvereinbarung. Bei gesetzlichen Gebühren sind insbesondere Auftrag, Verfahrensart, Gegenstandswert und konkrete Tätigkeit maßgeblich. Der Mandant schuldet die Vergütung grundsätzlich selbst, auch wenn ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner bestehen kann. Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder eine Rechtsschutzversicherung können die Belastung mindern.
Rechtliche Einordnung
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ordnet Tätigkeiten Gebührentatbeständen zu. Hinzukommen können Auslagen und Umsatzsteuer. Für eine reine Erstberatung eines Verbrauchers gelten besondere gesetzliche Begrenzungen, wenn keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wird.
Rechtsfolgen und praktische Bedeutung
Der Mandant muss die Rechnung prüfen können; sie muss gesetzliche Angaben enthalten. In Gerichtsverfahren kann die unterliegende Partei notwendige gesetzliche Gebühren erstatten müssen. Die Gerichtskosten werden daneben erhoben.
Abgrenzung
Eigene Zahlungspflicht und Kostenerstattung sind zu trennen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nur gedeckte Risiken. Prozesskostenhilfe schützt zudem nicht stets vor Ansprüchen des Gegners.
Beispiel
Ein Mandant beauftragt einen Rechtsanwalt mit einer Zahlungsklage. Er schuldet die gesetzliche Vergütung. Gewinnt er vollständig, kann er die notwendigen Gebühren grundsätzlich vom Gegner erstattet verlangen.
Häufige Fragen
Was kostet eine Erstberatung?
Ohne Vergütungsvereinbarung gelten für Verbraucher gesetzliche Höchstgrenzen; Umfang und weitere Tätigkeiten sind zu unterscheiden.
Muss immer nach Stunden abgerechnet werden?
Nein. Das RVG sieht häufig wertabhängige Gebühren vor; eine Stundenvereinbarung ist möglich.
Zahlt der Gegner automatisch?
Nein. Erforderlich sind eine Kostengrundentscheidung oder eine andere Anspruchsgrundlage.
Verwandte Begriffe und Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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