Zivilrecht

  • Umgangspflegschaft

    Die Umgangspflegschaft ist eine familiengerichtliche Maßnahme zur Durchführung einer Umgangsregelung, wenn die betreuende Person ihre Pflicht zur Ermöglichung des Umgangs dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt. Der Umgangspfleger erhält einen begrenzten Wirkungskreis und darf insbesondere die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs verlangen sowie den Aufenthalt für die Umgangsdauer bestimmen. Die Maßnahme greift in die…

  • Umgangsausschluss

    Ein Umgangsausschluss ist die familiengerichtliche Untersagung des Kontakts zwischen einem Kind und einem grundsätzlich umgangsberechtigten Elternteil oder einer anderen Bezugsperson. Weil Umgang regelmäßig dem Kindeswohl dient und familiäre Beziehungen grundrechtlich geschützt sind, ist der Ausschluss nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Für einen längerfristigen oder dauerhaften Ausschluss muss andernfalls eine konkrete Gefährdung der körperlichen oder seelischen…

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der Teil der Personensorge, der die Entscheidung umfasst, wo sich ein minderjähriges Kind gewöhnlich und vorübergehend aufhält. Dazu gehören insbesondere Wohnort, Umzug und bestimmte Reisen. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen Eltern Entscheidungen von erheblicher Bedeutung gemeinsam treffen. Können sie sich nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis oder diesen Teil der Sorge einem…

  • Entscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten

    Die Entscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten erlaubt dem Elternteil, bei dem sich ein Kind gewöhnlich aufhält, häufig vorkommende Entscheidungen ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils zu treffen. Voraussetzung ist gemeinsames Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern. Alltagsangelegenheiten haben regelmäßig keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes. Fragen von erheblicher Bedeutung müssen dagegen grundsätzlich gemeinsam entschieden werden. Das…

  • Kindeswohl

    Das Kindeswohl ist der zentrale Bewertungsmaßstab des Kindschaftsrechts. Es bezeichnet die Gesamtheit der Bedingungen, die eine gesunde körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung des Kindes fördern. Bei gerichtlichen und elterlichen Entscheidungen sind insbesondere Bindungen, Kontinuität, Erziehungsfähigkeit, Fördermöglichkeiten, Schutz vor Gefahren und der altersangemessen gewichtete Kindeswille zu berücksichtigen. Das Kindeswohl ist keine starre Formel, sondern verlangt…

  • Kindeswohlgefährdung

    Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn für das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes eine gegenwärtige Gefahr besteht, bei deren Fortdauer mit erheblicher Schädigung zu rechnen ist. Sind Eltern nicht bereit oder in der Lage, die Gefahr abzuwenden, muss das Familiengericht die erforderlichen und verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen treffen. Eingriffe in die elterliche Sorge reichen von konkreten…

  • Kindeswille

    Der Kindeswille ist die vom Kind geäußerte oder anderweitig erkennbare Vorstellung darüber, wie eine es betreffende Angelegenheit entschieden werden soll. In familiengerichtlichen Verfahren ist er entsprechend Alter, Reife, Zielstrebigkeit und innerer Bindung zu berücksichtigen. Er ist ein eigenständiges Element des Kindeswohls, entscheidet aber nicht automatisch allein. Das Gericht muss prüfen, ob der Wille autonom, stabil…

  • Elterliche Sorge

    Die elterliche Sorge ist das Recht und die Pflicht der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Sie umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung. Maßstab jeder Entscheidung ist das Kindeswohl. Die Sorge steht Eltern je nach rechtlicher Ausgangslage gemeinsam oder einem Elternteil allein zu. Staatliche Eingriffe sind nur auf gesetzlicher Grundlage und…

  • Gemeinsames Sorgerecht

    Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass beide Eltern die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind gemeinsam tragen. Sie müssen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung grundsätzlich einvernehmlich entscheiden. Lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, darf dieser alltägliche Angelegenheiten regelmäßig allein regeln. Trennung oder Scheidung beenden die gemeinsame Sorge nicht automatisch. Bei dauerhaftem erheblichen Streit kann das Familiengericht einzelne…

  • Alleiniges Sorgerecht

    Alleiniges Sorgerecht liegt vor, wenn nur ein Elternteil die elterliche Sorge oder einen abgrenzbaren Teil davon ausübt. Es kann sich unmittelbar aus der gesetzlichen Ausgangslage ergeben oder durch Entscheidung des Familiengerichts übertragen werden. Bei einer gerichtlichen Übertragung ist entscheidend, ob sie dem Kindeswohl am besten entspricht. Bloße Meinungsverschiedenheiten der Eltern genügen regelmäßig nicht; maßgeblich sind…