Umgangspflegschaft
Die Umgangspflegschaft ist eine familiengerichtliche Maßnahme zur Durchführung einer Umgangsregelung, wenn die betreuende Person ihre Pflicht zur Ermöglichung des Umgangs dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt. Der Umgangspfleger erhält einen begrenzten Wirkungskreis und darf insbesondere die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs verlangen sowie den Aufenthalt für die Umgangsdauer bestimmen. Die Maßnahme greift in die…