Lex causae
Lex causae ist das durch eine Kollisionsnorm berufene Sachrecht, das die eigentliche grenzüberschreitende Rechtsfrage entscheidet. Es regelt beispielsweise Zustandekommen, Inhalt, Wirkungen oder Erlöschen eines Vertrags, einer Ehe oder eines Erbrechtsverhältnisses, soweit die maßgebliche Kollisionsnorm dies anordnet. Von der lex causae sind das Kollisionsrecht und die Verfahrensregeln des angerufenen Gerichts zu unterscheiden. Ihr Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Verweisungsgegenstand und möglichen Sonderanknüpfungen.
Rechtliche Bedeutung
Der Begriff trennt das anzuwendende materielle Recht von Zuständigkeits- und Verfahrensfragen und strukturiert die kollisionsrechtliche Prüfung. Maßgebliche Grundlagen erläutert das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Passende Wörterbuchartikel sind Internationales Privatrecht, Anknüpfung, Rechtswahl und Rom-I-Verordnung.
Abgrenzung
Lex fori ist das Recht des angerufenen Gerichts; lex causae kann dagegen das Recht eines beliebigen Staates sein.
Beispiel
Ein deutsches Gericht wendet aufgrund der Rom-I-Verordnung französisches Recht auf einen Vertrag an. Französisches Recht ist insoweit die lex causae.
FAQ
Umfasst sie auch Prozessrecht?
Grundsätzlich nein. Verfahrensfragen richtet das Gericht regelmäßig nach seiner lex fori.
Kann deutsches Recht lex causae sein?
Ja. Auch das Recht des Forums kann durch die Kollisionsnorm als Sachrecht berufen werden.
Wer bestimmt ihren Umfang?
Die einschlägige Kollisionsnorm legt fest, welche Fragen dem berufenen Recht unterliegen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.