Lex fori
Lex fori ist das Recht des Staates, dessen Gericht mit einem Rechtsstreit befasst ist. Sie beherrscht grundsätzlich das gerichtliche Verfahren, etwa Prozessleitung, Beweisaufnahme, Rechtsmittel und Vollstreckungsverfahren. Im internationalen Privatrecht bildet sie zudem den Ausgangspunkt für die Anwendung der eigenen Kollisionsnormen. Materielle Streitfragen können dagegen einer ausländischen lex causae unterliegen. Die Abgrenzung zwischen Verfahrens- und Sachrecht erfolgt funktional und kann im Einzelfall schwierig sein.
Rechtliche Bedeutung
Die lex fori gewährleistet einheitliche Verfahrensführung des angerufenen Gerichts, unabhängig davon, welches Sachrecht entscheidet. Maßgebliche Grundlagen erläutert das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Passende Wörterbuchartikel sind Internationales Privatrecht, Anknüpfung, Rechtswahl und Rom-I-Verordnung.
Abgrenzung
Lex fori bezeichnet das Forumsrecht; lex causae bezeichnet das auf die materielle Hauptfrage anzuwendende Recht.
Beispiel
Ein deutsches Gericht wendet französisches Vertragsrecht an, führt Zustellung, Beweisaufnahme und Rechtsmittel aber grundsätzlich nach deutschem Prozessrecht durch.
FAQ
Gilt die lex fori immer für Beweise?
Verfahrensfragen grundsätzlich ja; einzelne beweisrechtliche Fragen können unions- oder kollisionsrechtlich besonders behandelt werden.
Ist sie immer deutsches Recht?
Nur wenn ein deutsches Gericht angerufen ist.
Bestimmt sie auch die Zuständigkeit?
Das angerufene Gericht prüft seine Zuständigkeit nach den für es geltenden nationalen, unionsrechtlichen oder staatsvertraglichen Regeln.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.