Mietspiegel
Mietspiegel Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden. Er ordnet Entgelte nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung. Ein einfacher Mietspiegel wird von Gemeinde oder Interessenvertretern anerkannt; ein qualifizierter Mietspiegel wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und regelmäßig angepasst. Mietspiegel dienen insbesondere der Begründung und gerichtlichen Prüfung von Mieterhöhungen sowie der Anwendung der Mietpreisbremse.
Rechtliche Einordnung
Die ortsübliche Vergleichsmiete bildet sich aus den gesetzlich relevanten Neu- und Bestandsmieten eines bestimmten Betrachtungszeitraums. Sie ist keine einzelne Marktmiete.
Bedeutung und Abgrenzung
Ein qualifizierter Mietspiegel genießt besondere gesetzliche Vermutungswirkungen, wenn seine Voraussetzungen erfüllt und die betroffene Wohnung erfasst sind.
Beispiel
Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung werden Baujahr, Lage und Ausstattung in die Mietspiegeltabelle eingeordnet. Zu- und Abschläge führen zu einer begründeten Vergleichsmietspanne.
Häufige Fragen
Muss jede Gemeinde einen Mietspiegel haben?
Gemeinden ab einer gesetzlichen Größenordnung müssen einen Mietspiegel erstellen; kleinere Gemeinden können dies freiwillig tun.
Ist der Höchstwert automatisch zulässig?
Nein. Die konkrete Einordnung innerhalb einer Spanne muss anhand der Wohnwertmerkmale begründet werden.
Wie oft wird er angepasst?
Ein qualifizierter Mietspiegel ist regelmäßig fortzuschreiben und nach dem gesetzlichen Zeitraum neu zu erstellen.
Zusammenhänge und Quellen
Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Mietvertrag, Mieter, Vermieter, Mietminderung, Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhung.
Nicht werbliche Vertiefungen bietet zivilrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften finden sich im amtlichen Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs und, soweit einschlägig, der Betriebskostenverordnung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.