| |

Mieterhöhungsverlangen

Mieterhöhungsverlangen Mieterhöhungsverlangen ist die Erklärung, mit der der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Wohnraummiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt. Es muss in Textform erfolgen, begründet sein und gesetzliche Wartefristen, Kappungsgrenze sowie Vergleichsmiete beachten. Als Begründungsmittel kommen insbesondere Mietspiegel, Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen in Betracht. Stimmt der Mieter nicht zu, kann der Vermieter innerhalb der gesetzlichen Frist auf Zustimmung klagen.

Rechtliche Einordnung

Das Verlangen erhöht die Miete nicht einseitig. Erst die Zustimmung des Mieters oder ein rechtskräftiges Urteil verändert die geschuldete Miete.

Bedeutung und Abgrenzung

Von Staffelmiete, Indexmiete und Modernisierungsmieterhöhung ist das Verfahren zu unterscheiden. Für diese Erhöhungsarten gelten jeweils eigene Voraussetzungen.

Beispiel

Der Vermieter verlangt schriftlich 60 Euro mehr und verweist auf den örtlichen qualifizierten Mietspiegel. Der Mieter kann Begründung, Vergleichsmiete und Kappungsgrenze innerhalb seiner Überlegungsfrist prüfen.

Häufige Fragen

Wie lange hat der Mieter Zeit?

Grundsätzlich bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens.

Wann wird die erhöhte Miete fällig?

Bei Zustimmung grundsätzlich ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang.

Muss ein Mietspiegel beigefügt werden?

Sein Inhalt muss zugänglich sein; Form und Beifügung richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen und Umständen.

Zusammenhänge und Quellen

Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Mietvertrag, Mieter, Vermieter, Mietminderung, Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhung.

Nicht werbliche Vertiefungen bietet zivilrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften finden sich im amtlichen Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs und, soweit einschlägig, der Betriebskostenverordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Abmahnung

    Die Abmahnung ist die förmliche Beanstandung eines konkreten Pflichtverstoßes verbunden mit der Aufforderung, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen oder vertragsgemäß zu handeln. Im Arbeitsrecht warnt der Arbeitgeber regelmäßig davor, dass bei einer Wiederholung arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur Kündigung drohen. Die Abmahnung erfüllt damit Hinweis-, Rüge- und Warnfunktion. Auch außerhalb des Arbeitsrechts kommt sie…

  • Betriebskostenpauschale

    Eine Betriebskostenpauschale ist ein vertraglich vereinbarter fester Betrag, mit dem bestimmte Betriebskosten unabhängig von ihrer tatsächlichen Höhe abgegolten werden. Anders als bei Vorauszahlungen erfolgt grundsätzlich keine jährliche Abrechnung und weder Nachforderung noch Guthabenauszahlung. Welche Kosten erfasst sind, muss sich aus dem Vertrag ergeben. Eine Erhöhung ist bei Wohnraum nur unter gesetzlichen Voraussetzungen und entsprechender Vereinbarung…

  • | |

    Gemeinschaftliches Testament

    Gemeinschaftliches Testament ist eine Verfügung von Todes wegen, die Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam errichten können. Beide verbinden ihre letztwilligen Anordnungen in einer Urkunde; bestimmte wechselbezügliche Verfügungen können nach dem Tod eines Partners für den Überlebenden bindend werden. Das Testament kann eigenhändig oder notariell errichtet werden. Bei der eigenhändigen Form genügt regelmäßig, dass ein Partner…

  • Erbfolge

    Erbfolge bezeichnet den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen auf einen oder mehrere Erben. Sie tritt mit dem Tod kraft Gesetzes ein. Wer Erbe wird, bestimmt sich vorrangig nach einem wirksamen Testament oder Erbvertrag; fehlt eine Verfügung von Todes wegen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Erbe übernimmt grundsätzlich den gesamten Nachlass mit Rechten und Verbindlichkeiten. Bei…

  • | |

    Mietpreisbremse

    Mietpreisbremse Mietpreisbremse bezeichnet die Begrenzung der Anfangsmiete bei der Wiedervermietung von Wohnraum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die vereinbarte Miete darf grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen bestehen insbesondere für bestimmte Neubauten, umfassend modernisierte Wohnungen und zulässige Vormieten. Der Mieter kann einen Verstoß rügen und überzahlte Miete nach den gesetzlichen Voraussetzungen…