Zeugenbeweis
Der Zeugenbeweis ist ein Beweismittel, bei dem eine Person über Tatsachen aussagt, die sie selbst wahrgenommen hat. Er gehört zu den wichtigsten Mitteln der gerichtlichen Beweisaufnahme. Der Zeuge soll nicht rechtlich bewerten, sondern seine eigenen Wahrnehmungen möglichst vollständig und wahrheitsgemäß schildern. Das Gericht beurteilt anschließend Glaubhaftigkeit der Aussage und Glaubwürdigkeit des Zeugen im Rahmen der freien Beweiswürdigung.
Funktion und Voraussetzungen
Der Zeuge wird in der Regel persönlich vernommen und über seine Wahrheitspflicht belehrt. Bei nahen Angehörigen oder Personen mit einem besonderen Schutzinteresse können Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechte bestehen.
Beispiel
Ein Passant beobachtet einen Verkehrsunfall und schildert vor Gericht, welche Ampelfarbe er wahrgenommen hat.
Häufige Fragen
Entscheidet die Zahl der Zeugen?
Nein. Entscheidend ist die Überzeugung des Gerichts aus dem gesamten Ergebnis der Beweisaufnahme.
Verwandte Begriffe
Beweismittel, Beweisaufnahme, Freie Beweiswürdigung, Unmittelbarkeitsgrundsatz
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