Urkundenbeweis

Der Urkundenbeweis ist die Beweisführung durch Schriftstücke oder andere verkörperte Erklärungen, deren Inhalt oder Aussteller für die Entscheidung bedeutsam ist. Rechnungen, Verträge, Bescheide, Briefe und Protokolle können als Urkunden dienen. Eine Urkunde beweist nicht automatisch die inhaltliche Richtigkeit jeder Erklärung. Ihr Beweiswert hängt davon ab, ob es sich um eine öffentliche oder private Urkunde handelt und welche Tatsachen mit ihr nachgewiesen werden sollen.

Funktion und Voraussetzungen

Öffentliche Urkunden haben für bestimmte beurkundete Tatsachen eine besondere gesetzliche Beweiskraft. Private Urkunden begründen regelmäßig den Beweis dafür, dass die Erklärung vom Aussteller stammt.

Beispiel

Ein schriftlicher Mietvertrag wird vorgelegt, um die vereinbarte Kündigungsfrist nachzuweisen.

Häufige Fragen

Muss das Original vorgelegt werden?

Das hängt von Verfahrensart und Beweisziel ab. Kopien können genügen, wenn ihre Echtheit und Aussagekraft nicht streitig sind.

Verwandte Begriffe

Beweismittel, Beweisaufnahme, Parteivernehmung, Freie Beweiswürdigung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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