Augenschein
Augenschein ist ein Beweismittel, bei dem das Gericht oder die zuständige Stelle einen Gegenstand, Ort, Zustand oder Vorgang selbst wahrnimmt. Er kann durch Besichtigung eines Grundstücks, einer Sache, einer Bild- oder Tonaufnahme oder eines digitalen Inhalts erfolgen. Der Augenschein ermöglicht einen unmittelbaren Eindruck und ergänzt häufig Zeugen- oder Sachverständigenbeweis. Sein Gewicht bestimmt das Gericht im Rahmen der freien Beweiswürdigung.
Funktion und Voraussetzungen
Die Beweisaufnahme kann im Gerichtssaal oder an einem anderen Ort stattfinden. Das Gericht dokumentiert die wesentlichen Feststellungen, damit die Beteiligten dazu Stellung nehmen können.
Beispiel
Bei einem Nachbarstreit besichtigt das Gericht die tatsächliche Lage einer Zufahrt und die Sichtverhältnisse vor Ort.
Häufige Fragen
Ist ein Foto bereits ein Augenschein?
Ein Foto kann Gegenstand eines Augenscheins sein. Seine Aussagekraft hängt jedoch von Entstehung, Vollständigkeit und Einordnung ab.
Verwandte Begriffe
Beweismittel, Beweisaufnahme, Unmittelbarkeitsgrundsatz, Freie Beweiswürdigung
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