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Rückverfolgbarkeit von Produkten

Rückverfolgbarkeit von Produkten ist die Möglichkeit, ein Produkt und die beteiligten Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette eindeutig zu identifizieren. Sie wird durch Typen-, Chargen- oder Seriennummern, Hersteller- und Einführerangaben sowie dokumentierte Bezugs- und Abgabebeziehungen ermöglicht. Rückverfolgbarkeit beschleunigt Risikoermittlung, gezielte Warnungen und Rückrufe. Die erforderlichen Angaben müssen auf Produkt, Verpackung oder Begleitunterlagen erscheinen und für Behörden über gesetzlich festgelegte Zeiträume verfügbar bleiben.

Rechtliche Bedeutung

Eine funktionierende Rückverfolgbarkeit begrenzt Korrekturmaßnahmen auf tatsächlich betroffene Produkte und verhindert zugleich Verantwortungs­lücken.

Pflichten und Folgen

Wirtschaftsakteure müssen Lieferanten und gewerbliche Abnehmer benennen können. Kennzeichnungen dürfen nicht unlesbar, widersprüchlich oder ohne sachlichen Grund entfernt werden.

Beispiel

Über die Chargennummer eines fehlerhaften Netzteils ermittelt der Hersteller betroffene Verkaufszeiträume und informiert gezielt Händler und Erwerber.

Häufige Fragen

Muss jedes Produkt eine Seriennummer tragen?

Nicht zwingend. Je nach Produkt genügen Typen-, Chargen- oder andere eindeutige Identifikationsmerkmale.

Wie lange sind Daten aufzubewahren?

Die Frist bestimmt der einschlägige Rechtsakt und kann nach Rolle und Produktbereich unterschiedlich sein.

Gilt Rückverfolgbarkeit auch online?

Ja. Onlineangebote müssen die vorgeschriebenen Produkt- und Wirtschaftsakteursangaben deutlich zugänglich machen.

Weiterführende Hinweise

Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Produktfehler und Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) hilfreich. Maßgebliche, nicht werbliche Informationen enthält Verordnung (EU) 2023/988.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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