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Durchsuchungsbeschluss

Durchsuchungsbeschluss ist die richterliche Anordnung einer strafprozessualen Durchsuchung von Wohnungen, Räumen, Personen oder Sachen. Er muss Tatvorwurf, gesuchte Beweismittel oder Personen, Durchsuchungsziel und betroffene Orte so konkret bezeichnen, dass der Eingriff begrenzt und kontrollierbar bleibt. Grundlage sind ein hinreichender Anfangsverdacht, eine gesetzliche Auffindevermutung und Verhältnismäßigkeit. Der Beschluss verliert bei erheblichem Zeitablauf regelmäßig seine rechtfertigende Kraft. Nur bei Gefahr im Verzug gelten gesetzliche Eilzuständigkeiten.

Rechtliche Bedeutung

Der Beschluss verwirklicht vorbeugenden Rechtsschutz bei einem besonders eingriffsintensiven Ermittlungsinstrument.

Voraussetzungen und Folgen

Das Gericht muss eigenverantwortlich prüfen und den Eingriff nachvollziehbar begründen. Eine pauschale oder uferlose Suche ist unzulässig.

Beispiel

Wegen Betrugsverdachts ordnet der Ermittlungsrichter die Durchsuchung bestimmter Geschäftsräume nach bezeichneten Rechnungen und Datenträgern an.

Häufige Fragen

Wie genau muss der Beschluss sein?

Er muss Tat, Zweck, Suchobjekte und Räume möglichst konkret umgrenzen.

Wie lange gilt er?

Eine starre Frist besteht nicht; nach der Rechtsprechung ist die Vollziehung regelmäßig zeitnah erforderlich.

Kann ohne Richter durchsucht werden?

Nur bei gesetzlich zulässiger Gefahr im Verzug oder anderen ausdrücklich geregelten Fällen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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