Brandstiftung

Brandstiftung ist das Inbrandsetzen oder durch Brandlegung ganz oder teilweise Zerstören eines gesetzlich geschützten Tatobjekts. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.

Rechtliche Bedeutung

Die §§ 306 ff. StGB unterscheiden nach Tatobjekt, Gefährdung und Folgen mehrere Brandstiftungsdelikte. Inbrandsetzen verlangt, dass ein wesentlicher Bestandteil selbständig brennt; bei teilweiser Zerstörung genügt brandbedingte Unbrauchbarkeit.

Voraussetzungen und Folgen

undefined

Beispiel

Der Täter setzt vorsätzlich ein fremdes Gebäude in Brand, sodass wesentliche Gebäudeteile selbständig weiterbrennen.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Brandstiftung?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Allgemeindelikt

    Allgemeindelikt ist eine Straftat, die grundsätzlich von jedermann als Täter begangen werden kann und keine besondere persönliche Täterqualität voraussetzt. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die…

  • Atypischer Kausalverlauf

    Atypischer Kausalverlauf bezeichnet einen ungewöhnlichen Geschehensablauf zwischen Täterhandlung und Erfolg, mit dem nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht gerechnet werden musste. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die…

  • |

    Vorwegvollzug

    Vorwegvollzug bezeichnet die gerichtliche Anordnung, dass bei gleichzeitiger Verhängung einer Freiheitsstrafe und einer freiheitsentziehenden Maßregel zunächst ein bestimmter Teil der Strafe vollstreckt wird. Grundsätzlich wird die Maßregel vor der Strafe vollzogen; das Gesetz lässt jedoch eine abweichende Reihenfolge zu. Besonders bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt berechnet das Gericht den vorweg zu vollziehenden Strafteil nach…

  • Dolus generalis

    Dolus generalis bezeichnet eine ältere Fallgruppe, in der der Täter den Erfolg irrtümlich schon durch eine erste Handlung für eingetreten hält, ihn tatsächlich aber erst durch eine spätere Handlung verursacht. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder…

  • Fehlgeschlagener Versuch

    Fehlgeschlagener Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung den tatbestandlichen Erfolg mit den bereits eingesetzten oder anderen ohne erhebliche zeitliche Zäsur verfügbaren Mitteln nicht mehr erreichen kann. Ein strafbefreiender Rücktritt ist dann ausgeschlossen, weil das bloße Aufgeben keine freiwillige Umkehr mehr darstellt. Ob der Versuch fehlgeschlagen ist, richtet sich nach dem Rücktrittshorizont und…

  • |

    Notwehr

    Notwehr: Notwehr ist die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Einordnung Der Begriff gehört zur Prüfung einer Straftat. Maßgeblich sind das StGB und die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze. Bedeutung Nach der Tatbestandsmäßigkeit werden insbesondere Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft. Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe können die Bewertung verändern. Beispiel Wer einen Angreifer in erforderlicher Weise abwehrt, kann durch…