Brandstiftung
Brandstiftung ist das Inbrandsetzen oder durch Brandlegung ganz oder teilweise Zerstören eines gesetzlich geschützten Tatobjekts. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.
Rechtliche Bedeutung
Die §§ 306 ff. StGB unterscheiden nach Tatobjekt, Gefährdung und Folgen mehrere Brandstiftungsdelikte. Inbrandsetzen verlangt, dass ein wesentlicher Bestandteil selbständig brennt; bei teilweiser Zerstörung genügt brandbedingte Unbrauchbarkeit.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Der Täter setzt vorsätzlich ein fremdes Gebäude in Brand, sodass wesentliche Gebäudeteile selbständig weiterbrennen.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen hat Brandstiftung?
Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Welche Rechtsfolge droht?
Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.