Sozialhilfe
Sozialhilfe ist die bedarfsabhängige staatliche Unterstützung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, insbesondere Einkommen und Vermögen, bestreiten können und keine vorrangige Leistung erhalten. Sie umfasst verschiedene Hilfen, etwa Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit oder Pflege. Sozialhilfe folgt dem Nachranggrundsatz und setzt regelmäßig einen individuell festgestellten Bedarf voraus.
Rechtliche Einordnung
Sozialhilfe ist Teil des öffentlichen Sozialleistungsrechts. Der zuständige Sozialhilfeträger prüft Bedarf, Einkommen, Vermögen und vorrangige Ansprüche. Manche Leistungen setzen einen Antrag voraus; in anderen Fällen genügt grundsätzlich die Kenntnis des Trägers von der Notlage.
Rechtsfolgen und praktische Bedeutung
Die Entscheidung ergeht durch Verwaltungsakt. Bewilligt werden Geld-, Sach- oder Dienstleistungen nach dem jeweiligen Hilfekapitel. Gegen eine ablehnende Entscheidung ist regelmäßig ein Widerspruch möglich.
Abgrenzung
Sozialhilfe ist vom Bürgergeld zu unterscheiden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige fallen grundsätzlich in das SGB II; das SGB XII erfasst insbesondere andere Bedarfs- und Lebenslagen. Vorrangige Versicherungs- und Unterhaltsansprüche sind zuerst zu berücksichtigen.
Beispiel
Ein dauerhaft voll erwerbsgeminderter Erwachsener kann Lebensunterhalt und Unterkunft nicht aus seiner Rente finanzieren. Der Sozialhilfeträger prüft einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII.
Häufige Fragen
Muss Sozialhilfe zurückgezahlt werden?
Grundsätzlich ist sie keine Darlehensleistung; Rückforderungen kommen aber etwa bei Überzahlung oder fehlenden Angaben in Betracht.
Wird Vermögen geprüft?
Ja. Bestimmtes geschütztes Vermögen bleibt jedoch unberücksichtigt.
Welches Gericht ist zuständig?
Für Streitigkeiten ist regelmäßig die Sozialgerichtsbarkeit zuständig.
Verwandte Begriffe und Quellen
SGB XII und verwaltungsrecht-faq.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.