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Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Mieter können es als Mietzuschuss, Eigentümer selbst genutzten Wohnraums als Lastenzuschuss erhalten. Anspruch und Höhe richten sich insbesondere nach Haushaltsgröße, berücksichtigungsfähiger Miete oder Belastung, Gesamteinkommen und örtlicher Mietenstufe. Wer bereits bestimmte existenzsichernde Sozialleistungen bezieht, deren Berechnung Unterkunftskosten einschließt, ist regelmäßig vom Wohngeld ausgeschlossen.

Rechtliche Einordnung

Grundlage ist das Wohngeldgesetz. Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag und für einen bestimmten Bewilligungszeitraum geleistet. Zuständig ist die örtliche Wohngeldbehörde. Die Leistung soll angemessenes Wohnen wirtschaftlich sichern, ohne eine allgemeine Mietpreisbegrenzung zu sein.

Rechtsfolgen und praktische Bedeutung

Die Behörde erlässt einen Bescheid. Änderungen bei Einkommen, Haushaltsmitgliedern oder Wohnkosten können Mitteilungspflichten und eine Neuberechnung auslösen. Gegen eine Ablehnung oder fehlerhafte Berechnung stehen ein Widerspruch und weitere verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe offen.

Abgrenzung

Wohngeld unterscheidet sich vom Bürgergeld und von der Sozialhilfe. Diese Leistungen decken bei Bedürftigkeit regelmäßig auch Unterkunftsbedarfe ab; ein paralleler Wohngeldanspruch ist deshalb häufig ausgeschlossen.

Beispiel

Ein Rentner mit geringem Einkommen wohnt zur Miete und bezieht keine existenzsichernde Sozialleistung. Sie beantragt bei der Wohngeldbehörde einen Mietzuschuss. Die Behörde berechnet ihn anhand von Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Mietenstufe.

Häufige Fragen

Wird Wohngeld automatisch gezahlt?

Nein. Es muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden.

Können Eigentümer Wohngeld erhalten?

Ja, für selbst genutzten Wohnraum kommt ein Lastenzuschuss in Betracht.

Gibt es Wohngeld neben Bürgergeld?

Regelmäßig nicht, wenn die andere Leistung bereits Unterkunftskosten berücksichtigt.

Verwandte Begriffe und Quellen

Wohngeldgesetz und verwaltungsrecht-faq.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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