Straßenverkehrsdelikte
Straßenverkehrsdelikte sind Straftaten, die Sicherheit, Ordnung und Vertrauensschutz des öffentlichen Straßenverkehrs oder unfallbezogene Feststellungsinteressen schützen. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.
Rechtliche Bedeutung
Dazu zählen unter anderem Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, verbotene Kraftfahrzeugrennen und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Daneben bestehen zahlreiche Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Ein Fahrer führt alkoholbedingt fahruntüchtig ein Kraftfahrzeug und kann sich wegen eines Straßenverkehrsdelikts strafbar machen.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen hat Straßenverkehrsdelikte?
Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Welche Rechtsfolge droht?
Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.