|

Vertragsübernahme

Die Vertragsübernahme überträgt eine vollständige Vertragsposition mit allen Rechten und Pflichten auf einen neuen Vertragspartner. Sie geht über eine bloße Abtretung oder Schuldübernahme hinaus, weil das gesamte Schuldverhältnis personell fortgesetzt wird. Regelmäßig ist eine dreiseitige Vereinbarung oder die Zustimmung aller Betroffenen erforderlich. Neben Hauptleistungspflichten gehen grundsätzlich auch Nebenrechte, Gestaltungsrechte und Einwendungen über, soweit Vertrag oder Gesetz keine abweichende Zuordnung vorsehen.

Rechtliche Einordnung

Die Vertragsübernahme ist gesetzlich nicht allgemein geregelt, wird aber aufgrund der Privatautonomie als einheitliches Rechtsgeschäft anerkannt.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Voraussetzungen

Erforderlich sind die Zustimmung des ausscheidenden, des eintretenden und des verbleibenden Vertragspartners sowie ein hinreichend bestimmter Vertragsgegenstand.

Rechtsfolgen

Der Eintretende übernimmt die gesamte Vertragsstellung; der bisherige Vertragspartner scheidet im vereinbarten Umfang aus.

Beispiel

Ein neuer Mieter übernimmt mit Zustimmung des Vermieters den bestehenden Mietvertrag vollständig vom bisherigen Mieter.

Häufige Fragen

Genügt eine Abtretung?

Nein. Sie überträgt grundsätzlich nur Forderungen.

Muss der andere Vertragspartner zustimmen?

Grundsätzlich ja.

Gehen Gestaltungsrechte mit über?

Regelmäßig, soweit sie zur übertragenen Vertragsposition gehören.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Schuldverhältnis, Willenserklärung, Vertrag zugunsten Dritter. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten zivilrecht-faq.de und das Bürgerliche Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Kreditvertrag

    Ein Kreditvertrag ist eine Vereinbarung, durch die ein Kreditgeber einem Kreditnehmer Geld, einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung stellt. Häufig handelt es sich rechtlich um einen Darlehensvertrag nach §§ 488 ff. BGB. Der Kreditnehmer muss den überlassenen Betrag zurückzahlen und regelmäßig Zinsen entrichten. Laufzeit, Tilgung, Zinssatz, Auszahlungsvoraussetzungen und Sicherheiten werden vertraglich festgelegt. Rechtliche…

  • Erbengemeinschaft

    Eine Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben werden. Der Nachlass wird ihr gemeinschaftliches Vermögen; kein Miterbe kann allein über einen einzelnen Nachlassgegenstand verfügen. Die Gemeinschaft ist grundsätzlich auf Auseinandersetzung gerichtet und endet, wenn der Nachlass vollständig verteilt ist. Bis dahin verwalten die Miterben ihn gemeinsam und haften nach besonderen Regeln für Nachlassverbindlichkeiten….

  • | |

    Grundbuchberichtigung

    Grundbuchberichtigung Grundbuchberichtigung ist die Anpassung des Grundbuchinhalts an die wirkliche materielle Rechtslage, wenn Eintragung und Recht auseinanderfallen. Die Berichtigung setzt grundsätzlich einen Antrag sowie die Bewilligung des Betroffenen oder den lückenlosen Nachweis der Unrichtigkeit in grundbuchtauglicher Form voraus. Sie überträgt kein Recht, sondern stellt eine bereits bestehende Rechtslage richtig dar. Verweigert der Eingetragene seine Mitwirkung,…

  • Quittungskosten

    Quittungskosten sind die Aufwendungen für die Erteilung einer Quittung über eine empfangene Leistung. Nach § 369 BGB trägt sie grundsätzlich der Schuldner und muss sie vorschießen, soweit sich aus dem Schuldverhältnis nichts anderes ergibt. Werden infolge einer Forderungsübertragung oder Erbfolge mehrere Personen Gläubiger, treffen die dadurch verursachten Mehrkosten diese Gläubiger. Die Kostenregelung betrifft die Ausstellung…

  • | |

    Actio pigneraticia

    Die Actio pigneraticia ist die römischrechtliche Klage aus der Übergabe einer Sache als Pfand. Mit der direkten Klage konnte der Pfandgeber insbesondere die Rückgabe des Pfandes nach Wegfall des Sicherungszwecks und die Haftung des Pfandgläubigers verfolgen. Die Gegenklage diente berechtigten Ansprüchen des Pfandgläubigers, etwa wegen Aufwendungen. Sie betrifft die schuldrechtliche Beziehung aus der Pfandhingabe und…

  • Barunterhalt

    Barunterhalt ist Unterhalt, der durch regelmäßige Geldzahlungen geleistet wird. Bei getrennt lebenden Eltern schuldet ihn für ein minderjähriges Kind grundsätzlich der Elternteil, der das Kind nicht überwiegend betreut. Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht meist durch Naturalunterhalt. Die Höhe des Barunterhalts richtet sich insbesondere nach Bedarf, Einkommen, Leistungsfähigkeit, Rang des Berechtigten sowie anzurechnendem Kindergeld und…