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Grundbuchberichtigung

Grundbuchberichtigung Grundbuchberichtigung ist die Anpassung des Grundbuchinhalts an die wirkliche materielle Rechtslage, wenn Eintragung und Recht auseinanderfallen. Die Berichtigung setzt grundsätzlich einen Antrag sowie die Bewilligung des Betroffenen oder den lückenlosen Nachweis der Unrichtigkeit in grundbuchtauglicher Form voraus. Sie überträgt kein Recht, sondern stellt eine bereits bestehende Rechtslage richtig dar. Verweigert der Eingetragene seine Mitwirkung, kann der materiell Berechtigte den Grundbuchberichtigungsanspruch gerichtlich durchsetzen.

Rechtliche Einordnung

Unrichtigkeit kann etwa nach Erbfolge, unwirksamer Verfügung oder Erlöschen eines Rechts entstehen. Das formelle Grundbuchverfahren verlangt strenge Urkundennachweise.

Bedeutung und Abgrenzung

Die Berichtigung ist von einer rechtsändernden Eintragung zu unterscheiden. Bei einer Eigentumsübertragung entsteht die neue Rechtslage grundsätzlich erst mit der Eintragung.

Beispiel

Nach dem Tod des Eigentümers weist ein Erbschein den Alleinerben aus. Dieser beantragt die Berichtigung, damit er anstelle des Verstorbenen als Eigentümer eingetragen wird.

Häufige Fragen

Ist die Berichtigung eine Eigentumsübertragung?

Nein. Sie macht eine außerhalb der Eintragung bereits eingetretene Rechtsänderung im Grundbuch sichtbar.

Wer muss bewilligen?

Grundsätzlich derjenige, dessen eingetragenes Recht durch die Berichtigung betroffen wird, sofern Unrichtigkeit nicht nachgewiesen ist.

Kann ein Urteil die Bewilligung ersetzen?

Ja. Ein rechtskräftiges Urteil über den Berichtigungsanspruch kann die erforderliche Erklärung ersetzen.

Zusammenhänge und Quellen

Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Eigentum, Grundbuch, Auflassung, Auflassungsvormerkung, Notarielle Beurkundung und Grundschuld.

Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de und verwaltungsrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften enthalten das amtliche Bürgerliche Gesetzbuch und die Grundbuchordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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