Kommunale Verfassungsbeschwerde
Die kommunale Verfassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf von Gemeinden und Gemeindeverbänden zum Bundesverfassungsgericht. Nach Artikel 93 Absatz 1 Nummer 4b GG können sie geltend machen, durch ein Gesetz in ihrem Recht auf Selbstverwaltung aus Artikel 28 Absatz 2 GG verletzt zu sein. Gegen Landesgesetze ist sie nur zulässig, soweit nicht eine Beschwerde zum Landesverfassungsgericht eröffnet ist. Prüfungsmaßstab ist die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, nicht der allgemeine Grundrechtskatalog.
Rechtliche Einordnung
Sie schützt die verfassungsrechtlich garantierte Eigenverantwortung kommunaler Gebietskörperschaften gegenüber gesetzlichen Eingriffen.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Voraussetzungen
Beschwerdeführer muss eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband sein; angegriffen wird ein Gesetz, das möglicherweise die Selbstverwaltungsgarantie verletzt.
Rechtsfolgen
Bei Erfolg stellt das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit oder Nichtigkeit der gesetzlichen Regelung fest, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Beispiel
Ein Bundesgesetz entzieht Gemeinden ohne tragfähigen Grund eine bislang eigenverantwortlich wahrgenommene örtliche Aufgabe.
Häufige Fragen
Können einzelne Bürger diesen Rechtsbehelf nutzen?
Nein. Er steht Gemeinden und Gemeindeverbänden zu.
Sind Grundrechte Prüfungsmaßstab?
Maßgeblich ist grundsätzlich Artikel 28 Absatz 2 GG.
Ist jedes Landesgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angreifbar?
Nein. Eine landesverfassungsgerichtliche Beschwerdemöglichkeit kann vorrangig sein.
Weiterführende Hinweise
Passende Wörterbuchartikel: Verfassungsbeschwerde, Bundesverfassungsgericht, Beschwerdebefugnis. Als weiterführende, nicht werbliche Quellen dienen anwalt-verfassungsbeschwerde.de, grundrechte-faq.de und Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.