Erbrecht

Erbrecht ist die Gesamtheit der Vorschriften über den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen auf einen oder mehrere Rechtsnachfolger. Es bestimmt insbesondere, wer Erbe wird, welche Wirkungen die Erbschaft hat und wie Nachlassverbindlichkeiten behandelt werden. Maßgeblich sind das Testament oder der Erbvertrag sowie ersatzweise die gesetzliche Erbfolge. Die zentralen Regelungen stehen im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Gesamtrechtsnachfolge

Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Vermögen grundsätzlich als Ganzes auf den Erben über. Dieser Erwerb erfolgt kraft Gesetzes und umfasst regelmäßig sowohl Rechte als auch Verbindlichkeiten. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft.

Gewillkürte und gesetzliche Erbfolge

Der Erblasser kann seine Rechtsnachfolge durch Testament oder Erbvertrag gestalten. Fehlt eine wirksame Verfügung von Todes wegen, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie richtet sich insbesondere nach Verwandtschaftsgrad und Ehegattenstellung.

Annahme und Ausschlagung

Die Erbschaft fällt dem Erben automatisch an. Er kann sie jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist durch Erbausschlagung zurückweisen. Das kann besonders bei einem überschuldeten Nachlass bedeutsam sein.

Beispiel

Ein Erblasser hinterlässt zwei Kinder und kein Testament. Sind keine Besonderheiten gegeben, werden die Kinder nach gesetzlicher Erbfolge zu gleichen Teilen Erben und bilden eine Erbengemeinschaft.

Häufige Fragen

Wo ist das Erbrecht geregelt?

Vor allem in den §§ 1922 ff. BGB.

Ist ein Vermächtnisnehmer Erbe?

Nicht zwingend. Ein Vermächtnis begründet grundsätzlich einen Anspruch gegen den Beschwerten, während der Erbe Gesamtrechtsnachfolger wird.

Kann ein Erbe für Schulden haften?

Ja. Nachlassverbindlichkeiten gehen grundsätzlich mit über. Das Gesetz kennt jedoch Möglichkeiten, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.

Verwandte Begriffe

Erbe, Erblasser, Erbausschlagung, Eigentum, Rechtsfähigkeit

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