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Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ist eine Justizbehörde, die Straftaten verfolgt und im Strafverfahren die öffentliche Klage vertritt. Sie leitet grundsätzlich das Ermittlungsverfahren, veranlasst Ermittlungsmaßnahmen und entscheidet nach dessen Abschluss über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung. Dabei muss sie belastende und entlastende Umstände gleichermaßen ermitteln. Ihre Aufgaben und Stellung ergeben sich vor allem aus der Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz.

Aufgaben im Ermittlungsverfahren

Bei Anfangsverdacht muss die Staatsanwaltschaft grundsätzlich ermitteln. Sie bedient sich häufig der Polizei, bleibt aber Herrin des Ermittlungsverfahrens.

Entscheidung über den Verfahrensabschluss

Nach Abschluss der Ermittlungen kann sie Anklage erheben, einen Strafbefehl beantragen oder das Verfahren einstellen. Voraussetzung der Anklage ist regelmäßig hinreichender Tatverdacht.

Beispiel

Nach einer Anzeige wegen Betrugs vernimmt die Polizei Zeugen. Die Staatsanwaltschaft wertet die Ergebnisse aus und entscheidet über das weitere Vorgehen.

Häufige Fragen

Vertritt die Staatsanwaltschaft die Opfer?

Nein. Sie handelt im öffentlichen Interesse; Opfer können eigene Rechte als Verletzte oder Nebenkläger haben.

Kann sie ein Verfahren einstellen?

Ja, etwa bei fehlendem Tatverdacht oder unter gesetzlichen Voraussetzungen aus Opportunitätsgründen.

Verwandte Begriffe

Strafprozessrecht, Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Anklage

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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