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Senatsentscheidung

Eine Senatsentscheidung ist eine Entscheidung eines der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts. Jeder Senat besteht aus acht Richtern. Der Senat entscheidet insbesondere über Verfahren mit grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung, über Fragen außerhalb der gesetzlichen Kammerbefugnisse und in Fällen, in denen eine Kammer nicht einstimmig entscheiden kann. Nach mündlicher Verhandlung ergeht die Entscheidung als Urteil, andernfalls regelmäßig als Beschluss.

Die beiden Senate

Das Bundesverfassungsgericht besteht nach § 2 BVerfGG aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern. Die Zuständigkeiten verteilen sich nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz und den Geschäftsverteilungsbeschlüssen des Plenums. Beide Senate entscheiden nach außen als Bundesverfassungsgericht.

Zur Bewältigung der Verfahren bilden die Senate Kammern mit jeweils drei Mitgliedern. Die Kammern besitzen jedoch nur gesetzlich begrenzte Entscheidungsbefugnisse.

Verfassungsbeschwerden im Senat

Im Annahmeverfahren entscheidet der Senat über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde, soweit keine abschließende Kammerentscheidung möglich ist. Das betrifft insbesondere Beschwerden mit grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung oder neuen, noch nicht geklärten Verfassungsfragen.

Eine Annahme zur Entscheidung bedeutet noch nicht, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist. Der Senat prüft anschließend, ob der angegriffene Hoheitsakt tatsächlich Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verletzt.

Besondere Befugnisse des Senats

Nur der Senat kann mit Gesetzeskraft feststellen, dass ein formelles Gesetz nichtig oder mit dem Grundgesetz beziehungsweise sonstigem Bundesrecht unvereinbar ist. Auch andere Verfahrensarten wie Organstreit, Bund-Länder-Streit oder abstrakte Normenkontrolle werden grundsätzlich vom zuständigen Senat entschieden.

Will ein Senat in einer Rechtsfrage von der Rechtsauffassung des anderen Senats abweichen, entscheidet das Plenum des Bundesverfassungsgerichts.

Beratung, Abstimmung und Entscheidungsform

Die Beratung ist nicht öffentlich. Für die Feststellung eines Verfassungsverstoßes ist grundsätzlich eine Mehrheit der Mitglieder des Senats erforderlich; bei Stimmengleichheit kann ein Verfassungsverstoß nicht festgestellt werden. Richter, die eine abweichende Auffassung vertreten, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Sondervotum veröffentlichen.

Nach mündlicher Verhandlung ergeht die Entscheidung als Urteil und wird öffentlich verkündet. Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung ergehen regelmäßig als Beschluss.

Beispiel

Eine Verfassungsbeschwerde wirft erstmals die Frage auf, ob ein neues Bundesgesetz ein Grundrecht verletzt. Weil die verfassungsrechtliche Frage ungeklärt ist und nur der Senat ein formelles Gesetz für nichtig oder unvereinbar erklären kann, entscheidet der zuständige Senat.

Häufige Fragen

Wie viele Richter hat ein Senat?

Jeder der beiden Senate besteht aus acht Richtern.

Ist jede Senatsentscheidung ein Urteil?

Nein. Nach mündlicher Verhandlung ergeht ein Urteil; ohne mündliche Verhandlung wird regelmäßig durch Beschluss entschieden.

Kann eine Kammer dieselben Entscheidungen treffen?

Nein. Die Kammerbefugnisse sind gesetzlich begrenzt; insbesondere kann nur der Senat formelle Gesetze verwerfen.

Weiterführende Informationen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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