Freie Beweiswürdigung

Freie Beweiswürdigung bedeutet, dass das Gericht das Ergebnis einer Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung bewertet. Es ist dabei nicht an starre Beweisregeln gebunden, muss seine Schlussfolgerungen aber nachvollziehbar, vollständig und widerspruchsfrei begründen. Die Freiheit der Würdigung erlaubt eine Gesamtbetrachtung aller Umstände; sie ersetzt weder eine ordnungsgemäße Beweisaufnahme noch die Beachtung gesetzlicher Beweisregeln und Beweismaßstäbe.

Funktion und Voraussetzungen

Das Gericht berücksichtigt Inhalt, Entstehung und Zuverlässigkeit der Beweismittel sowie das gesamte Prozessverhalten. Es darf einzelne Beweise nicht willkürlich übergehen.

Beispiel

Nach der Vernehmung mehrerer Zeugen begründet das Gericht, warum es einer Aussage wegen genauer eigener Wahrnehmungen folgt.

Häufige Fragen

Darf ein Gericht einem Zeugen ohne Begründung nicht glauben?

Nein. Die wesentlichen Erwägungen zur Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit müssen im Urteil erkennbar sein.

Verwandte Begriffe

Beweisaufnahme, Beweismittel, Zeugenbeweis, Beweismaß

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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