Sachpfändung
Die Sachpfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Gegenstände des Schuldners. Der Gerichtsvollzieher nimmt dabei pfändbare Sachen in Besitz oder kennzeichnet sie als gepfändet. Mit der Pfändung entsteht ein staatliches Pfändungspfandrecht; die Sache kann später verwertet werden, um die Forderung des Gläubigers zu befriedigen. Unpfändbare Gegenstände, insbesondere notwendige Haushalts- und Berufssachen, bleiben zum Schutz des Schuldners von der Pfändung ausgenommen.
Funktion und Voraussetzungen
Voraussetzungen sind ein vollstreckbarer Titel, Klausel, Zustellung und ein Auftrag. Die Sache muss sich im Gewahrsam des Schuldners befinden und ihm gehören.
Beispiel
Der Gerichtsvollzieher pfändet eine wertvolle Kamera des Schuldners, die nicht für dessen notwendige Berufsausübung benötigt wird.
Häufige Fragen
Was bedeutet das Pfandsiegel?
Das Pfandsiegel kennzeichnet die Pfändung und warnt davor, über die Sache unbefugt zu verfügen.
Verwandte Begriffe
Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsauftrag, Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
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