Zustellung des Vollstreckungstitels

Die Zustellung des Vollstreckungstitels ist die förmliche Bekanntgabe des vollstreckbaren Titels an den Schuldner. Sie soll sicherstellen, dass der Schuldner vor Beginn der Zwangsvollstreckung weiß, welcher Anspruch gegen ihn durchgesetzt werden soll. In der Regel muss der Titel mit Vollstreckungsklausel zugestellt sein, bevor Vollstreckungsmaßnahmen beginnen. Die Einzelheiten richten sich nach den Vorschriften über die Zustellung und dem jeweiligen Vollstreckungsrecht.

Funktion und Voraussetzungen

Die Zustellung muss nachweisbar und ordnungsgemäß erfolgen. Zustellungsmängel können die Zulässigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme beeinträchtigen.

Beispiel

Der Gerichtsvollzieher darf eine Sachpfändung grundsätzlich erst durchführen, nachdem dem Schuldner die vollstreckbare Ausfertigung zugestellt wurde.

Häufige Fragen

Muss jeder Titel vorher zugestellt werden?

Regelmäßig ja. Für einzelne Eil- oder Sicherungsmaßnahmen können gesetzliche Sonderregeln gelten.

Verwandte Begriffe

Zwangsvollstreckung, Vollstreckungstitel, Vollstreckungsklausel, Vollstreckbare Ausfertigung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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