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Örtliche Verbrauchsteuer

Eine örtliche Verbrauchsteuer ist eine kommunale Steuer, die an den Verbrauch bestimmter Güter oder Leistungen innerhalb des Gemeindegebiets anknüpft. Sie wird auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung durch kommunale Satzung erhoben. Ihr Ziel kann neben Einnahmeerzielung auch Lenkung sein. Die Steuer muss örtlich begrenzt, gleichheitsgerecht und von bundes- oder landesrechtlich geregelten Steuern abgrenzbar sein.

Funktion und Voraussetzungen

Maßstab und Schuldner bestimmt die Satzung innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Die Abgabe darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen.

Beispiel

Eine Gemeinde erhebt eine Steuer auf den Verbrauch bestimmter Vergnügungsangebote im Gemeindegebiet.

Häufige Fragen

Worin liegt der Unterschied zur Gebühr?

Eine Steuer wird ohne individuelle Gegenleistung erhoben; eine Gebühr knüpft an eine konkrete öffentliche Leistung an.

Verwandte Begriffe

Steuerrecht, Abgabenrecht, Örtliche Aufwandsteuer, Kommunale Abgabensatzung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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