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Plattformrecht

Plattformrecht fasst die Rechtsnormen zusammen, die Betrieb, Verantwortlichkeit und Aufsicht digitaler Vermittlungsdienste und Onlineplattformen regeln. Es betrifft unter anderem den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten, Meldeverfahren, Transparenz, Werbung, Empfehlungssysteme, Verbraucherschutz, Datenschutz und Wettbewerb. Das Rechtsgebiet ist unionsrechtlich geprägt und überschneidet sich mit Medien-, Datenschutz-, Wettbewerbs- und Äußerungsrecht.

Rechtliche Bedeutung

Zentrale Grundlage ist der Digital Services Act. Ergänzend gelten in Deutschland das DDG sowie je nach Dienst weitere unions- und nationalrechtliche Vorschriften. Für besonders große Plattformen bestehen verschärfte Risiko- und Transparenzpflichten.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Die Pflichten richten sich nach Art und Größe des Dienstes. Reine Durchleitung, Hostingdienste, Onlineplattformen und sehr große Plattformen werden unterschiedlich behandelt. Plattformbetreiber müssen nicht generell jeden Inhalt vorab kontrollieren, müssen aber auf bestimmte Kenntnis und behördliche Anordnungen reagieren.

Beispiel

Ein soziales Netzwerk richtet ein leicht zugängliches Meldeverfahren ein, begründet Inhaltsentscheidungen und veröffentlicht Transparenzberichte. Für systemische Risiken können zusätzliche Prüf- und Minderungsmaßnahmen erforderlich sein.

Häufige Fragen

Muss eine Plattform jeden gemeldeten Beitrag löschen?

Nein. Sie muss Meldungen sorgfältig und zeitnah bearbeiten; ob eine Entfernung geboten ist, hängt von Rechtswidrigkeit und Vertragsregeln ab.

Gilt deutsches Recht allein?

Nein. Das Plattformrecht wird wesentlich durch unmittelbar geltendes Unionsrecht bestimmt.

Verwandte Begriffe

Providerhaftung, Hostprovider, Hassrede, Äußerungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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